Eine Kündigung erfordert Prüfung, keine Eile

Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, lautet die erste Frage nicht nur, ob ihm „etwas zusteht“. Entscheidend ist auch, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde, ob alle geschuldeten Beträge gezahlt wurden und ob ein Grund besteht, die Kündigung anzufechten. Der sicherste erste Schritt ist, die Unterlagen sofort geordnet zu sichern.

Dieser Text dient als praktische Checkliste. Er ersetzt keine einzelfallbezogene Rechtsberatung, insbesondere wenn Fristen, Diskriminierung, Schwangerschaft, Belästigung, Nichtzahlung der Kündigungsentschädigung nach griechischem Recht oder Druck zur Unterzeichnung einer Eigenkündigung beziehungsweise eines freiwilligen Ausscheidens im Raum stehen.

Was der Arbeitnehmer verlangen sollte

  • Eine Kopie der Kündigungserklärung oder jedes Dokuments, das er unterschreiben sollte.
  • Eine Aufschlüsselung der gezahlten Beträge: Kündigungsentschädigung nach griechischem Recht, Lohn, Urlaub, Urlaubsgeld, Sonderzahlungen und etwaige Überstunden.
  • Nachweise über Bankzahlungen und die letzten Lohnabrechnungen.
  • Angaben zur Sozialversicherung und zur tatsächlichen Arbeitszeit, insbesondere wenn nicht angemeldete oder zu niedrig gemeldete Arbeit vorlag.
  • Eine schriftliche Klarstellung, wenn ihm etwas nur mündlich mitgeteilt wurde.

Anzeichen für ein Problem

Eine sofortige Prüfung ist erforderlich, wenn die Kündigung nur mündlich erfolgte, wenn keine Kündigungsentschädigung nach griechischem Recht gezahlt wurde, obwohl der Arbeitnehmer die erforderliche Beschäftigungsdauer erreicht hat, wenn die Unterzeichnung eines freiwilligen Ausscheidens verlangt wurde, ohne dass tatsächlich eine Eigenkündigung gewollt war, oder wenn die Kündigung auf die Ausübung eines Rechts, Krankheit, eine Beschwerde am Arbeitsplatz, Schwangerschaft, Mutterschaft oder einen anderen geschützten Umstand folgt.

Ein Problem kann auch bestehen, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich anders vergütet wurde, als es in der Lohnabrechnung erscheint, wenn er regelmäßig Überstunden ohne Erfassung leistete oder wenn ihm eine „Vereinbarung“ ohne klare Aufschlüsselung vorgeschlagen wird.

Fristen

Die Anfechtung der Wirksamkeit einer Kündigung und die Geltendmachung einer Kündigungsentschädigung nach griechischem Recht unterliegen strengen Fristen. Die griechische Arbeitsinspektion (Επιθεώρηση Εργασίας) nennt kritische Grenzen von drei Monaten für eine Klage wegen Unwirksamkeit und sechs Monaten für die Zahlung oder Ergänzung der Entschädigung. Deshalb sollte der Arbeitnehmer nicht warten, bis sich „die Lage beruhigt“, bevor er eine Prüfung verlangt.

An wen kann er sich wenden?

Bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht kann sich der Arbeitnehmer an die griechische Arbeitsinspektion wenden und über gov.gr eine namentliche oder, soweit passend, anonyme Beschwerde einreichen. Für Arbeitslosigkeit sollte er unverzüglich die Anmeldung bei der DYPA (ΔΥΠΑ) und einen Antrag auf reguläre Arbeitslosenunterstützung prüfen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn eine unwirksame oder vergeltende Kündigung möglich erscheint, sollte der Kontakt zu einem Rechtsanwalt rasch erfolgen. Eine Beschwerde bei einer öffentlichen Behörde kann helfen, ersetzt aber nicht immer gerichtliche Schritte und hebt Fristen nicht auf.

Praktisches Fazit

Ein Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde, sollte geordnet vorgehen: Unterlagen, Beträge, Versicherung, Fristen, zuständige Behörde, rechtliche Prüfung. Je klarer die Belege vom ersten Tag an gesammelt werden, desto leichter lässt sich erkennen, ob die Kündigung rechtmäßig war oder ob ein Anspruch besteht, der geltend gemacht werden muss.