„13 Stunden Arbeit.“ Zwei Worte, die im Oktober 2025 Menschen auf die Straße brachten und zwei Generalstreiks auslösten. Auf der anderen Seite stand eine Regierung, die wie einen Refrain wiederholte: „Es ist freiwillig, es ist die Ausnahme.“ Irgendwo zwischen Empörung und beschwichtigender Rhetorik liegt der Gesetzestext. Und genau um ihn geht es.
Das Gesetz 5239/2025 (FEK A΄ 178/2025, griechisches Amtsblatt) ist kein Gesetz nur „über den 13-Stunden-Tag“. Es ist ein umfangreiches Paket von Änderungen zur Arbeitszeitgestaltung, zu Einstellungen und zur Arbeitszeitkontrolle. Der 13-Stunden-Tag ist das brisanteste Kapitel – aber nicht das einzige, das Ihren Alltag berühren wird.
Der 13-Stunden-Tag, wie er tatsächlich im Gesetz steht
Sagen wir es klar, ohne Beschönigung und ohne Dramatisierung. Das Gesetz erlaubt eine Ausdehnung der täglichen Beschäftigung auf bis zu 13 Stunden bei demselben Arbeitgeber. Bisher konnten mehr als acht Arbeitsstunden auf zwei Arbeitgeber verteilt werden; neu ist, dass sie nun bei einem Arbeitgeber zusammenkommen können. Die Voraussetzungen sind jedoch nicht bloß Beiwerk:
- In jedem 24-Stunden-Zeitraum müssen mindestens 11 zusammenhängende Stunden tägliche Ruhezeit und die anwendbare durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit einschließlich Überstunden eingehalten werden.
- Die Jahresgrenze von 150 Stunden zulässiger Überstunden bleibt maßgeblich. Eine für alle Beschäftigten geltende feste Tageszahl gibt es nicht: Jede Umrechnung der Jahresgrenze in Tage hängt von den jeweils geleisteten zusätzlichen Stunden ab.
- Die Zustimmung des Beschäftigten ist erforderlich; eine Ablehnung darf für sich allein keine rechtmäßige Grundlage für eine Benachteiligung sein.
- Die Vergütung hängt von der rechtlichen Einordnung jeder Stunde ab: Mehrarbeit in der Fünftagewoche wird mit 20%, zulässige Überstunden mit 40% Zuschlag vergütet; zusätzliche Teilzeitarbeit folgt einer eigenen Regel.
Die Kritik ist nicht unbegründet: In Arbeitsverhältnissen mit ungleicher Verhandlungsmacht kann die „Zustimmung“ weniger frei sein, als das Gesetz vermuten lässt. Wer um seinen Arbeitsplatz fürchtet, sagt nur schwer Nein. Das ist die eigentliche Debatte – nicht, ob die 13 Stunden bezahlt werden, sondern wie freiwillig sie tatsächlich sind. Das Gesetz gibt eine formale Antwort; wie die Regel in der Praxis wirkt, werden die Gerichte und die Arbeitsaufsicht beurteilen.
Die Frage ist nicht, ob der 13-Stunden-Tag bezahlt wird. Die Frage ist, ob das „Nein“ eines Arbeitnehmers seinen Arbeitsplatz kostet.
Aktualisierung vom 24. August 2026: ERGANI II und neue Pilotbranchen
Das Informationssystem ERGANI II ist seit dem 16. Februar 2026 vollständig in Betrieb und hat ERGANI I ersetzt. Es erfasst alle Beschäftigungsformen, bündelt Wochenstunden bei paralleler Beschäftigung und ermöglicht Beschäftigten über myErgani, ihre Beschäftigungsdaten in Echtzeit einzusehen sowie wesentliche Bedingungen anzunehmen oder abzulehnen.
Der Vollbetrieb von ERGANI II ist nicht mit einer verpflichtenden digitalen Arbeitskarte in jeder Branche gleichzusetzen. Die Erweiterung 2026 erfolgt schrittweise; die neu aufgenommenen Branchen befinden sich in Pilotphasen:
- Phase A, 2. Juni bis 11. Oktober 2026: Gesundheitsdienste außer Ärzten, Beschäftigungsförderung, Telekommunikation, Friseur- und Schönheitssalons, Wäschereien sowie Dienstleistungen für Gebäude oder Außenanlagen, vor allem Reinigung.
- Phase B, 29. Juni bis 15. November 2026: Beratung, Werbung und sonstige Bürotätigkeiten, Reparaturen, Lagerung und Logistik, Wasser- und Abwasserwirtschaft sowie Glücksspiel.
Vor der Annahme einer bereits vollständig verpflichtenden Anwendung sind der tatsächliche Tätigkeitsschlüssel, die aktuelle Phase und die geltende Ministerialentscheidung zu prüfen. Eine Pilotaufnahme ist keine flächendeckende Anwendung im gesamten Markt.
Die digitale Arbeitskarte: das am meisten unterschätzte Instrument der Arbeitnehmer
Während sich die öffentliche Debatte um die 13 Stunden drehte, blieb fast unbemerkt ein Kapitel, das langfristig womöglich mehr verändern wird: die digitale Arbeitskarte. Sie erfasst Ankunfts- und Endzeit in Echtzeit und gleicht die tatsächliche Anwesenheit mit der im System ERGANI II (Ergani II) gemeldeten Arbeitszeit ab.
Warum ist das wichtig? Weil unbezahlte Überstunden jahrzehntelang unsichtbar waren. Es fehlte der Nachweis, dass jemand um 9 Uhr abends Feierabend machte, obwohl laut Lohnabrechnung um 5 Uhr Schluss war. Die Karte macht Arbeitszeit sichtbar – und was sichtbar ist, kann eingefordert werden.
Das Gesetz bestimmt ausdrücklich, dass jede Entgeltkürzung, die nach Aktivierung der digitalen Arbeitskarte vorgenommen wird, als einseitige nachteilige Änderung der Arbeitsbedingungen gilt. Einfach gesagt: Der Arbeitgeber darf den Lohn nicht nach unten „korrigieren“, weil die Karte die tatsächlich geleisteten Stunden offengelegt hat. Diese Regel ist im Kern ein Schutzschild für Arbeitnehmer.
Einstellung per Mobiltelefon und aufgeteilter Urlaub
Das Gesetz bringt außerdem zwei eher „technische“ Änderungen, denen Sie in der Praxis begegnen werden:
- Schnelleinstellung: Ein Arbeitgeber kann eine Einstellung über eine Mobiltelefon-App abschließen, auch für eine nur wenige Tage dauernde oder außerordentliche Beschäftigung. Ziel ist es, nicht angemeldete „Zwei-Tage-Arbeit“ einzudämmen. Ob dies in der Praxis gelingt, bleibt abzuwarten.
- Aufteilung des Urlaubs: Der jährliche Erholungsurlaub kann nun in mehr als zwei Zeiträume aufgeteilt werden. Das schafft Flexibilität; die Aufteilung setzt jedoch eine Abstimmung voraus und darf den Anspruch auf zusammenhängende Erholung nicht aushöhlen.
Was Sie als Arbeitnehmer mitnehmen sollten
Werden wir praktisch. Wenn Sie abhängig beschäftigt sind, sollten Sie Folgendes im Blick behalten:
- Der 13-Stunden-Tag ist nicht verpflichtend. Ihre Weigerung ist für sich genommen kein rechtmäßiger Kündigungsgrund. Wird sie mit einer Benachteiligung verknüpft, können Ansprüche entstehen.
- Jede Stunde über die vertragliche Arbeitszeit hinaus wird mit dem vorgesehenen Zuschlag vergütet. Akzeptieren Sie keine „informellen“ Stunden ohne Erfassung.
- Die digitale Arbeitskarte ist Ihre Verbündete: Sie ist der stärkste Nachweis Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit. Prüfen Sie, ob Ankunft und Ende korrekt erfasst werden.
- Eine Lohnsenkung, „weil die Stunden jetzt sichtbar sind“, ist rechtswidrig. Dokumentieren Sie sie und holen Sie Rechtsrat ein.
- Bewahren Sie Kopien von Vertrag, Lohnabrechnungen und Nachrichten auf. Im Arbeitsrecht setzt sich durch, wer etwas beweisen kann.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen die „Zustimmung“ zu Überstunden aufgezwungen wird oder zusätzliche Stunden unbezahlt bleiben, belassen Sie es nicht bei einem mündlichen Protest. Wenden Sie sich an die griechische Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbeitsinspektion) und an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Eine Beschwerde ist auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich; dabei besteht Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen.
Häufig gestellte Fragen
Darf der Arbeitgeber mich entlassen, weil ich den 13-Stunden-Tag abgelehnt habe?
Die Weigerung allein ist kein rechtmäßiger Grund. Steht die Kündigung ursächlich mit der Ablehnung von Überstunden in Verbindung, kann sie als missbräuchlich gelten und Ansprüche auf Entschädigung und/oder Feststellung ihrer Unwirksamkeit begründen. Entscheidend ist allerdings der Nachweis dieses Zusammenhangs.
Werden alle 13 Stunden mit Zuschlag vergütet?
Nein. Nicht für jede Stunde gilt derselbe Zuschlag. Regelarbeitszeit, Mehrarbeit, zulässige Überstunden und gegebenenfalls zusätzliche Teilzeitarbeit müssen getrennt eingeordnet werden. Verlangen Sie eine Aufschlüsselung nach Tag und rechtlicher Stundenart statt nur eines Gesamtbetrags.
Was passiert, wenn ich die digitale Arbeitskarte nicht „stempele“?
In den Branchen, auf die das System ausgeweitet wurde, ist die Karte verpflichtend. Versäumnisse können Sanktionen für das Unternehmen nach sich ziehen. Für Sie ist die korrekte Nutzung zugleich der stärkste Nachweis Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit. Prüfen Sie daher, ob das System funktioniert.
Gilt dasselbe für Teilzeit und Arbeit an wechselnden Tagen?
Das Gesetz erstreckt Regelungen auch auf flexible Beschäftigungsformen. Die Einzelheiten unterscheiden sich je nach Fall. Wenn Sie in Teilzeit oder an wechselnden Tagen beschäftigt sind, sollten Sie den besonderen Rahmen mit einem Arbeitsrechtler prüfen.
Der Text gibt den Stand des Gesetzes 5239/2025 zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder und dient der Information. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden stets anhand der konkreten Tatsachen beurteilt. Wenden Sie sich für Ihren Fall an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Amtliche Quellen und Prüfdatum
Der Beitrag wurde am 24. August 2026 anhand der aktuellen Mitteilungen des griechischen Arbeitsministeriums erneut geprüft.
- Griechisches Arbeitsministerium - Kernaussagen des Gesetzes 5239/2025
- Griechisches Arbeitsministerium - ERGANI II seit 16. Februar 2026 im Vollbetrieb
- Griechisches Arbeitsministerium - Pilot-Erweiterung der digitalen Arbeitskarte 2026
Die Pflicht zur digitalen Arbeitskarte und die Vergütung hängen von Branche, Tätigkeitsschlüssel, Arbeitszeitsystem und tatsächlichen Stunden ab. Ein konkreter Streitfall erfordert eine individuelle Prüfung.
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