„13 Stunden Arbeit.“ Zwei Worte, die im Oktober 2025 Menschen auf die Straße brachten und zwei Generalstreiks auslösten. Auf der anderen Seite stand eine Regierung, die wie einen Refrain wiederholte: „Es ist freiwillig, es ist die Ausnahme.“ Irgendwo zwischen Empörung und beschwichtigender Rhetorik liegt der Gesetzestext. Und genau um ihn geht es.

Das Gesetz 5239/2025 (FEK A΄ 178/2025, griechisches Amtsblatt) ist kein Gesetz nur „über den 13-Stunden-Tag“. Es ist ein umfangreiches Paket von Änderungen zur Arbeitszeitgestaltung, zu Einstellungen und zur Arbeitszeitkontrolle. Der 13-Stunden-Tag ist das brisanteste Kapitel – aber nicht das einzige, das Ihren Alltag berühren wird.

Der 13-Stunden-Tag, wie er tatsächlich im Gesetz steht

Sagen wir es klar, ohne Beschönigung und ohne Dramatisierung. Das Gesetz erlaubt eine Ausdehnung der täglichen Beschäftigung auf bis zu 13 Stunden bei demselben Arbeitgeber. Bisher konnten mehr als acht Arbeitsstunden auf zwei Arbeitgeber verteilt werden; neu ist, dass sie nun bei einem Arbeitgeber zusammenkommen können. Die Voraussetzungen sind jedoch nicht bloß Beiwerk:

  • Die Regelung gilt für höchstens 37 Tage pro Jahr. Sie ist also nicht die neue „normale“ Arbeitszeit, sondern ein Instrument für Spitzenzeiten.
  • Sie erfordert die Zustimmung des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber darf sie nicht einseitig anordnen.
  • Die zusätzlichen Stunden werden als Überstunden mit einem Zuschlag von 40 % auf den Stundenlohn vergütet.

Die Kritik ist nicht unbegründet: In Arbeitsverhältnissen mit ungleicher Verhandlungsmacht kann die „Zustimmung“ weniger frei sein, als das Gesetz vermuten lässt. Wer um seinen Arbeitsplatz fürchtet, sagt nur schwer Nein. Das ist die eigentliche Debatte – nicht, ob die 13 Stunden bezahlt werden, sondern wie freiwillig sie tatsächlich sind. Das Gesetz gibt eine formale Antwort; wie die Regel in der Praxis wirkt, werden die Gerichte und die Arbeitsaufsicht beurteilen.

Die Frage ist nicht, ob der 13-Stunden-Tag bezahlt wird. Die Frage ist, ob das „Nein“ eines Arbeitnehmers seinen Arbeitsplatz kostet.

Die digitale Arbeitskarte: das am meisten unterschätzte Instrument der Arbeitnehmer

Während sich die öffentliche Debatte um die 13 Stunden drehte, blieb fast unbemerkt ein Kapitel, das langfristig womöglich mehr verändern wird: die digitale Arbeitskarte. Sie erfasst Ankunfts- und Endzeit in Echtzeit und gleicht die tatsächliche Anwesenheit mit der im System ERGANI II (Ergani II) gemeldeten Arbeitszeit ab.

Warum ist das wichtig? Weil unbezahlte Überstunden jahrzehntelang unsichtbar waren. Es fehlte der Nachweis, dass jemand um 9 Uhr abends Feierabend machte, obwohl laut Lohnabrechnung um 5 Uhr Schluss war. Die Karte macht Arbeitszeit sichtbar – und was sichtbar ist, kann eingefordert werden.

Der entscheidende Punkt: Lohnsenkung nach Einführung der Karte

Das Gesetz bestimmt ausdrücklich, dass jede Entgeltkürzung, die nach Aktivierung der digitalen Arbeitskarte vorgenommen wird, als einseitige nachteilige Änderung der Arbeitsbedingungen gilt. Einfach gesagt: Der Arbeitgeber darf den Lohn nicht nach unten „korrigieren“, weil die Karte die tatsächlich geleisteten Stunden offengelegt hat. Diese Regel ist im Kern ein Schutzschild für Arbeitnehmer.

Einstellung per Mobiltelefon und aufgeteilter Urlaub

Das Gesetz bringt außerdem zwei eher „technische“ Änderungen, denen Sie in der Praxis begegnen werden:

  • Schnelleinstellung: Ein Arbeitgeber kann eine Einstellung über eine Mobiltelefon-App abschließen, auch für eine nur wenige Tage dauernde oder außerordentliche Beschäftigung. Ziel ist es, nicht angemeldete „Zwei-Tage-Arbeit“ einzudämmen. Ob dies in der Praxis gelingt, bleibt abzuwarten.
  • Aufteilung des Urlaubs: Der jährliche Erholungsurlaub kann nun in mehr als zwei Zeiträume aufgeteilt werden. Das schafft Flexibilität; die Aufteilung setzt jedoch eine Abstimmung voraus und darf den Anspruch auf zusammenhängende Erholung nicht aushöhlen.

Was Sie als Arbeitnehmer mitnehmen sollten

Werden wir praktisch. Wenn Sie abhängig beschäftigt sind, sollten Sie Folgendes im Blick behalten:

  • Der 13-Stunden-Tag ist nicht verpflichtend. Ihre Weigerung ist für sich genommen kein rechtmäßiger Kündigungsgrund. Wird sie mit einer Benachteiligung verknüpft, können Ansprüche entstehen.
  • Jede Stunde über die vertragliche Arbeitszeit hinaus wird mit dem vorgesehenen Zuschlag vergütet. Akzeptieren Sie keine „informellen“ Stunden ohne Erfassung.
  • Die digitale Arbeitskarte ist Ihre Verbündete: Sie ist der stärkste Nachweis Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit. Prüfen Sie, ob Ankunft und Ende korrekt erfasst werden.
  • Eine Lohnsenkung, „weil die Stunden jetzt sichtbar sind“, ist rechtswidrig. Dokumentieren Sie sie und holen Sie Rechtsrat ein.
  • Bewahren Sie Kopien von Vertrag, Lohnabrechnungen und Nachrichten auf. Im Arbeitsrecht setzt sich durch, wer etwas beweisen kann.
Wenn Sie unter Druck gesetzt werden

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen die „Zustimmung“ zu Überstunden aufgezwungen wird oder zusätzliche Stunden unbezahlt bleiben, belassen Sie es nicht bei einem mündlichen Protest. Wenden Sie sich an die griechische Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbeitsinspektion) und an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Eine Beschwerde ist auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich; dabei besteht Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen.

Häufig gestellte Fragen

Darf der Arbeitgeber mich entlassen, weil ich den 13-Stunden-Tag abgelehnt habe?

Die Weigerung allein ist kein rechtmäßiger Grund. Steht die Kündigung ursächlich mit der Ablehnung von Überstunden in Verbindung, kann sie als missbräuchlich gelten und Ansprüche auf Entschädigung und/oder Feststellung ihrer Unwirksamkeit begründen. Entscheidend ist allerdings der Nachweis dieses Zusammenhangs.

Werden alle 13 Stunden mit Zuschlag vergütet?

Die Stunden über die gesetzliche beziehungsweise vertragliche Arbeitszeit hinaus werden als Überstunden mit dem gesetzlich vorgesehenen Zuschlag von 40 % vergütet. Der genaue Betrag hängt vom Stundenlohn und von der Art der Beschäftigung ab. Verlangen Sie eine nachvollziehbare Berechnung auf der Lohnabrechnung.

Was passiert, wenn ich die digitale Arbeitskarte nicht „stempele“?

In den Branchen, auf die das System ausgeweitet wurde, ist die Karte verpflichtend. Versäumnisse können Sanktionen für das Unternehmen nach sich ziehen. Für Sie ist die korrekte Nutzung zugleich der stärkste Nachweis Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit. Prüfen Sie daher, ob das System funktioniert.

Gilt dasselbe für Teilzeit und Arbeit an wechselnden Tagen?

Das Gesetz erstreckt Regelungen auch auf flexible Beschäftigungsformen. Die Einzelheiten unterscheiden sich je nach Fall. Wenn Sie in Teilzeit oder an wechselnden Tagen beschäftigt sind, sollten Sie den besonderen Rahmen mit einem Arbeitsrechtler prüfen.

Der Text gibt den Stand des Gesetzes 5239/2025 zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder und dient der Information. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden stets anhand der konkreten Tatsachen beurteilt. Wenden Sie sich für Ihren Fall an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

ArbeitsgesetzGesetz 5239/202513-Stunden-TagDigitale ArbeitskarteÜberstundenUrlaub

Quellen und Prüfung

Der Artikel wurde vor der Veröffentlichung anhand amtlicher oder primärer Quellen geprüft. Zahlen und Schwellenwerte können sich durch spätere Gesetze oder Rundschreiben ändern.