Die Frist für Berichtigungsanträge zu den vorläufigen Katastertabellen und -karten wurde für die erfassten Gebiete der Regionalbezirke Heraklion, Chania, Lesvos und Limnos bis Montag, den 3. August 2026, verlängert. Nach der am 22. Juli 2026 geprüften Mitteilung gilt derselbe Termin auch für Anträge wegen offensichtlicher Fehler.
Eigentümer sollten die Angaben der Auslegung mit ihren Urkunden und der tatsächlichen Lage der Immobilie vergleichen. Sind alle Angaben richtig, ist kein Antrag nötig. Bei einem Fehler muss geklärt werden, ob es sich um einen einfachen offensichtlichen Fehler oder um eine wesentliche Berichtigung des Rechts oder der Grundstücksgeometrie handelt.
Betroffene Gebiete
Erfasst sind bestimmte Katastergebiete in den Gemeinden Heraklion, Malevizi und Hersonissos, in Chania sowie Apokoronas, Kantanos-Selino, Kissamos, Platanias und Sfakia, die Gemeinden Limnos und Agios Efstratios und bestimmte Gebiete in West-Lesvos und Mytilini. Ob ein konkretes Grundstück zur aktiven Auslegung gehört, muss im offiziellen Dienst geprüft werden.
So wird die Auslegung geprüft
- Mit Taxisnet-Zugangsdaten beim elektronischen Dienst des griechischen Katasters anmelden.
- Das Katastergebiet wählen und jedes Recht einzeln öffnen.
- Die Katastertabelle herunterladen und Berechtigten, Rechtsart, Anteil, Urkunde und Registrierung prüfen.
- Den Kartenauszug öffnen und Lage, Form, Grenzen und Fläche kontrollieren.
- Die Angaben mit Urkunde, Registrierungsnachweis und Vermessungsplan vergleichen.
- Den endgültigen Einreichungsbeleg speichern. Ein Entwurf ist noch kein eingereichter Antrag.
Offensichtlicher Fehler oder Berichtigungsantrag
Ein offensichtlicher Fehler ergibt sich klar aus den vorhandenen Unterlagen und erfordert keinen Streit über Eigentum oder Grenzen. Offizielle Beispiele sind ein falscher Vatersname, eine falsche Urkunden- oder Registrierungsnummer, das Stockwerk oder die Fläche einer Wohnungseinheit. Der elektronische Antrag ist gebührenfrei.
Ein Berichtigungsantrag ist erforderlich, wenn Grundstücksfläche oder Grenzen falsch sind, das Grundstück verschoben dargestellt wird, ein Recht fehlt oder eine andere Person als Eigentümer, bloßer Eigentümer oder Nießbraucher erscheint. Der offizielle Dienst nennt eine Gebühr von 5 Euro und verlangt geeignete Nachweise.
Unterlagen
Die Unterlagen richten sich nach dem Fehler. Dazu können Erwerbsurkunde, Registrierungsbescheinigung, Erbnachweise, ursprüngliche Katastererklärung, Identitätsnachweis und weitere Unterlagen gehören, die das Recht mit dem Grundstück verbinden. Bei Lage-, Grenz- oder Flächenfragen können Vermessungsplan, Koordinaten und ein technischer Bericht eines Ingenieurs erforderlich sein. Alle Dateien müssen vollständig und lesbar sein.
Falscher Eigentümer oder falsche Grenzen
Ein Schreibfehler im Namen des richtigen Berechtigten kann offensichtlich sein. Wird dagegen eine andere Person als Eigentümer genannt oder fehlt das Recht, ist regelmäßig eine wesentliche Berichtigung erforderlich. Antragsteller müssen das beanspruchte Recht, den Erwerbstitel und den zu ändernden Eintrag genau bezeichnen. Werden Rechte eines eingetragenen Dritten berührt, können besondere Zustellungs- und Widerspruchsregeln gelten.
Eine falsche Fläche, ein verschobener Umriss oder falsche Grenzen sind keine bloßen Textfehler. Die gewünschte geometrische Änderung muss beschrieben und durch Titel und Vermessungsunterlagen belegt werden. Entscheidend ist nicht nur die Quadratmeterzahl, sondern auch, ob Nachbargrundstücke, Straßen oder Gemeinschaftsflächen betroffen sind.
Wenn die Frist verpasst wird
Das Versäumen der Frist bedeutet nicht automatisch den Verlust der Immobilie. Der einfachere Berichtigungsweg während der Auslegung fällt jedoch weg. Eine spätere Berichtigung kann komplizierter, teurer und langwieriger werden und je nach Fehler ein Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erfordern. Nach dem 3. August sollte das zuständige Büro sofort kontaktiert und individuelle rechtliche oder technische Beratung eingeholt werden.
Offizielle Quellen
- Griechisches Kataster: Auslegung und Berichtigungen
- Gov.gr: Kataster-Auslegung
- Mitteilung zur Fristverlängerung
Foto: Marta Bernal / Pexels. Das Bild dient nur der Illustration.
Stand: 22. Juli 2026. Dieser Beitrag ist allgemeine Information. Vor der Einreichung sind Frist und Gebiet beim offiziellen Dienst zu bestätigen. Der Einzelfall erfordert gegebenenfalls anwaltliche oder vermessungstechnische Prüfung.
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