Das neue Bussgeld wird nicht immer von einem Menschen auf der Strasse geschrieben

Der neue griechische Strassenverkehrskodex ist nicht einfach eine Liste teurerer Bussgelder. Er ist ein Modellwechsel. Vom klassischen Schema "Verkehrspolizist - Kontrolle - Bussgeldbescheid" gehen wir zu einem digitaleren System ueber, in dem der Verstoss von einer Kamera erfasst, ueber ein Informationssystem geprueft, elektronisch zugestellt und mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen gegen den Fahrer verbunden werden kann.

Der Punkt, der das Thema greifbar, aber auch rechtlich ernst macht, ist kuenstliche Intelligenz. Mit N. 5256/2025 ist vorgesehen, dass Systeme optischer Sensoren AI-Funktionen fuer Bild- und Videoanalyse, Erkennung von Kennzeichen, Farbe, Handynutzung, Nichtbenutzung von Sicherheitsgurt oder Helm und Kategorisierung des moeglichen Verstosses verwenden koennen. Es geht nicht nur um Geschwindigkeitsradar. Es geht um ein Netz digitaler Ueberwachung des Verkehrsverhaltens.

Das bedeutet nicht, dass die Kamera zum Richter wird. Der entscheidende rechtliche Filter liegt darin, dass nach Artikel 6 N. 5256/2025 das aufgezeichnete Material einem Bediener zur abschliessenden Gueltigkeitspruefung vorgelegt wird, bevor ein Verstoss festgestellt oder nicht festgestellt wird. AI kann also erkennen und vorschlagen, doch der abschliessende Feststellungsakt darf keine blinde Automatisierung sein.

Was sich mit N. 5209/2025 geaendert hat

N. 5209/2025 wurde im FEK A' 100 am 13. Juni 2025 veroeffentlicht und bildet den neuen Strassenverkehrskodex. Das Gesetz selbst nennt als Zweck die Anpassung des KOK an moderne Beduerfnisse sicherer Verkehrsteilnahme, die Verstaerkung der abschreckenden Wirkung von Sanktionen und die Vereinfachung von Verfahren durch Entkoppelung der Sanktionen vom Fahrzeug, mit Ausnahmen.

Letzteres ist sehr wichtig. Die Philosophie verschiebt sich von "das Auto wird bestraft" zu "das Verhalten des Fahrers wird geprueft". So werden Sanktionen wie Bussgeld, Entzug der Fahrerlaubnis und Strafpunkte staerker mit der Person verbunden, die faehrt, und weniger mit dem Fahrzeug als Gegenstand. In einer Familie oder Firma, in der dasselbe Auto von unterschiedlichen Menschen gefahren wird, hat diese Aenderung praktische Bedeutung.

Wichtig ist auch der neue Ansatz bei Geschwindigkeitsgrenzen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die allgemeine Hoechstgeschwindigkeit innerhalb bebauter Gebiete auf 30 km/h festgelegt. Es gibt jedoch wesentliche Ausnahmen: Auf Einbahnstrassen mit mindestens zwei Fahrstreifen, auf Strassen mit Gegenverkehr mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung oder mit Mitteltrennung kann die Grenze 50 km/h betragen, sofern keine besondere Beschilderung etwas anderes bestimmt. Dieses Detail ist entscheidend, weil viele Fahrer faelschlich annehmen werden, dass 30 ueberall gilt oder dass 50 ueberall gilt.

AI-Kameras: Was sie "sehen" koennen

Artikel 6 N. 5256/2025 erlaubt die Installation und den Betrieb fester oder mobiler Kameras mit dem ausschliesslichen Zweck der elektronischen Erfassung von KOK-Verstoessen an vorab ausgewaehlten Punkten von Strassen und oeffentlichen Verkehrsraeumen. Derselbe Artikel sieht vor, dass neben konventionellen Kameras auch Kameras mit eingebauten Funktionen kuenstlicher Intelligenz genutzt werden koennen.

Zu den Verstoessen, die das System bewerten kann, gehoeren Ueberschreitung der Geschwindigkeitsgrenze, Rotlichtverstoss, rechtswidriges Halten und Parken, Handynutzung waehrend der Fahrt, Nichtbenutzung von Gurt oder Helm, rechtswidriges Fahren auf der Busspur, Befahren der Notspur (LEA) und Manipulation des Kennzeichens.

Das zeigt, dass der neue Rahmen nicht nur die "Schnellen" betrifft. Er betrifft den Fahrer, der an der Ampel aufs Handy schaut, den Motorradfahrer ohne Helm, das Fahrzeug auf der LEA, das Auto, das eine Rampe oder Busspur blockiert. Die Kamera ist nicht mehr nur ein Geschwindigkeitsmessgeraet. Sie ist ein Instrument zur Dokumentation von Verhalten.

Das digitale Bussgeld und der Einspruch

Mit N. 5256/2025 entsteht das Einheitliche Elektronische System zur Erfassung und Verwaltung von KOK-Verstoessen und Bussgeldern. Sein Zweck ist die digitale Erfassung, Verwaltung der Feststellungsakte, elektronische Zustellung, Ueberwachung von Zahlungen und Erfassung verwaltungsrechtlicher Sanktionen.

Fuer den Buerger besteht die grosse Aenderung darin, dass der Bussgeldbescheid digital erscheinen kann, ohne den alten Zettel an der Windschutzscheibe oder die klassische physische Zustellung. Das macht das Verfahren schneller, schafft aber auch neuen Aufmerksamkeitsbedarf: Der Fahrer muss die digitalen Benachrichtigungskanaele verfolgen und darf nicht annehmen, er habe "nichts erhalten", weil er kein Papier gefunden hat.

Das Einspruchsrecht bleibt zentral. Der Sinn der Digitalisierung ist nicht, dem Buerger Verteidigung zu nehmen, sondern das Verfahren besser zu dokumentieren. Wenn das Bild unklar ist, das Kennzeichen nicht richtig identifiziert wird, das Fahrzeug nicht am Ort war, ein Beschilderungsproblem bestand oder das rechtmaessige Verfahren nicht eingehalten wurde, muss der Fahrer seine Einwaende geltend machen koennen.

Selten, aber kritisch: Die Kamera muss auch diejenigen schuetzen, die nichts falsch gemacht haben

Einer der interessantesten Punkte des neuen Rahmens betrifft nicht den Verkehrssuender, sondern Dritte. N. 5256/2025 sieht vor, dass Systeme automatisch Elemente unkenntlich machen koennen, die natuerliche Personen, die mit dem moeglichen Verstoss nicht verbunden sind, unmittelbar oder mittelbar identifizieren, etwa Mitfahrer, Fussgaenger, fremde Fahrzeuge oder andere Kennzeichen.

Dieses Detail ist fuer den GDPR und die Verordnung ueber kuenstliche Intelligenz sehr wichtig. Der Staat darf keine Kameras im oeffentlichen Raum installieren, als handle es sich um blosse technische Infrastruktur. Bild- und Videoaufzeichnung ist Verarbeitung personenbezogener Daten. Je intelligenter die Kamera wird, desto strenger muessen die Garantien sein.

Die rechtliche Herausforderung ist dreifach: klarer Zweck, begrenzte Nutzung und wirkliche Sicherheit. Das Material darf nur fuer KOK-Verstoesse genutzt, nur so lange wie noetig aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschuetzt werden. Wenn ein System Kennzeichen, Gesichter, Bewegungen und Verhalten erkennen kann, ist das Thema nicht nur Verkehr. Es ist eine Frage des Rechtsstaats.

Wo das Risiko fuer den Fahrer liegt

Das erste Risiko ist Unkenntnis der neuen Grenzen. Ab 2026 ist die Gewohnheit "in der Stadt fahre ich 50" keine sichere rechtliche Annahme. Der Fahrer muss Strassenform und Beschilderung beachten. In bebautem Gebiet ist 30 nun die Grundregel, mit bestimmten Ausnahmen.

Das zweite Risiko ist Wiederholung. Der neue Rahmen legt groesseres Gewicht auf wiederholtes gefaehrliches Verhalten. Ein Bussgeld bleibt moeglicherweise nicht nur ein Bussgeld. Wenn es mit Strafpunkten, Fuehrerscheinentzug oder einem spaeteren Verstoss verbunden wird, wird die Folge schwerer. Die digitale Erfassung macht die Nachverfolgung der Vorgeschichte leichter.

Das dritte Risiko ist die falsche Vorstellung, "wenn mich niemand angehalten hat, gibt es keinen Verstoss". Mit Kameras kann ein Verstoss ohne unmittelbaren Kontakt mit dem Fahrer festgestellt werden. Das ist nur rechtmaessig, wenn die Voraussetzungen des Gesetzes eingehalten werden, veraendert aber die Alltagserfahrung der Kontrolle vollstaendig.

ThemaWas praktisch giltRechtliche Aufmerksamkeit
StadtgrenzenGrundregel 30 km/h in bebauten Gebieten ab 1.1.2026, mit Ausnahmen, wo Gesetz oder Beschilderung 50 erlauben.Beschilderung und Strassenform bleiben entscheidend. Nehmen Sie nicht an, dass dieselbe Grenze ueberall gilt.
AI-KamerasMoeglichkeit der Bild-/Videoanalyse fuer Geschwindigkeit, Rotlicht, Handy, Gurt, Helm, Busspur, LEA und Kennzeichen.Das Material muss vor der Feststellung durch einen Bediener abschliessend geprueft werden.
Digitaler BescheidDer Akt kann ueber ein einheitliches System elektronisch verwaltet und zugestellt werden.Der Buerger muss digitale Benachrichtigungen verfolgen und rechtzeitig Einspruch erheben, wenn Grundlage besteht.
Personenbezogene DatenTechniken wie Unkenntlichmachung dritter Personen oder irrelevanter Elemente sind vorgesehen.Die Nutzung muss beim Zweck des KOK bleiben und GDPR, N. 4624/2019 sowie AI Act beachten.

Der Tag, an dem der Bescheid wie eine Nachricht kommt

Der Fahrer sieht keinen Polizisten auf der Strasse. Er sieht eine Benachrichtigung, einen Code, ein Foto oder einen Verstossbericht. Dort veraendert sich die Psychologie. Das Bussgeld wirkt wie eine technische Nachricht, bleibt aber ein Verwaltungsakt, der bei Fehlern angefochten werden kann. Digitalisierung beseitigt das Recht auf Kontrolle nicht.

Als Erstes muss der Buerger die Identitaet des Verstosses pruefen: Datum, Uhrzeit, Ort, Fahrzeug, Kennzeichen, Art des Verstosses und Nachweis, dass das System ordnungsgemaess funktionierte. Ein Fehler im Kennzeichen, ein schlechtes Bild, eine Unklarheit beim Ort oder eine schwache technische Dokumentation ist kein Detail, wenn es zu einem Bussgeld fuehrt.

Andererseits darf nicht jeder digitale Bescheid wie eine Verschwoerung behandelt werden. Kameras koennen an gefaehrlichen Punkten Leben retten, Verstoesse verringern und Kontrolle weniger zufaellig machen. Entscheidend ist Transparenz: Welche Daten werden gesammelt, wer sieht sie, wie lange bleiben sie und wie wird ein Fehler berichtigt?

Beispiel: Eine Kamera erfasst einen Verstoss gegen die Busspur, doch an derselben Stelle gab es eine Baustelle und voruebergehende Beschilderung. Wenn das Verfahren blind ist, wird dem Fahrer etwas berechnet, ohne dass der wirkliche Kontext gehoert wird. Wenn das Verfahren korrekt ist, ist der Einspruch keine Gefaelligkeit. Er ist ein Korrekturmechanismus.

Die neue Zeit des KOK verlangt zwei Dinge zugleich: Strenge gegen gefaehrliches Verhalten und Garantien fuer den Buerger, dem durch eine fehlerhafte Maschine etwas angelastet werden kann. Wenn diese Dinge im Gleichgewicht sind, dient Technologie der Verkehrssicherheit. Wenn sie es nicht sind, erzeugt sie Misstrauen.

Quellen und Pruefpunkte