Die EPE erfordert Vorbereitung vor der Plattform
Die Gründung einer ΕΠΕ (Εταιρεία Περιορισμένης Ευθύνης, griechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist nicht nur ein elektronisches Verfahren. Bevor jemand zum ΓΕΜΗ (griechisches Handelsregister) oder zur Υπηρεσία Μίας Στάσης, dem griechischen One-Stop-Service für Unternehmensgründungen, gelangt, müssen die zentralen Entscheidungen klar sein: wer die Gesellschafter sind, welches Kapital eingebracht wird, wer die Gesellschaft vertritt, wo der Sitz liegt und wie Beschlüsse gefasst werden.
Wenn diese Punkte nicht von Anfang an eindeutig geregelt sind, zeigt sich das Problem später: bei der Bank, in Steuerfragen, bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern.
Erster praktischer Check
- Firma und unterscheidender Geschäftsname, damit keine Verwechslung mit einem anderen Unternehmen entsteht.
- Sitz und rechtmäßige Nutzung der Räumlichkeiten als berufliche Niederlassung.
- Kapital und Beteiligung jedes Gesellschafters.
- Geschäftsführer, Vertretungsbefugnisse und Zeichnungsweise.
- ΚΑΔ (griechischer Tätigkeitscode) und tatsächlicher Unternehmensgegenstand.
- Satzung mit klaren Regeln zu Beschlüssen, Austritt, Übertragung von Anteilen und Auflösung.
ΓΕΜΗ und One-Stop-Service
Die offizielle Plattform ΓΕΜΗ/ΥΜΣ ermöglicht, soweit zulässig, die digitale Gründung von Gesellschaften, darunter auch einer ΕΠΕ. Die Plattform beschleunigt das Verfahren, ersetzt aber nicht die inhaltliche Vorbereitung der Satzung und der Beziehungen zwischen den Gesellschaftern.
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn kein einfaches Muster verwendet wird oder wenn die Gesellschaft besondere Anforderungen hat: Beteiligungen, Sacheinlagen, besondere Vertretung, Minderheitsrechte oder ein erlaubnispflichtiger Tätigkeitsbereich.
Praktisches Fazit
Eine saubere Gründung einer ΕΠΕ beginnt mit klaren Entscheidungen und führt erst danach auf die Plattform. Unternehmer gewinnen Zeit, wenn Angaben zu Gesellschaftern, Sitz, Kapital, ΚΑΔ, steuerlicher Ausrichtung und eine Satzung bereitstehen, die der tatsächlichen Zusammenarbeit entspricht.
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