Begriffe wie „grün“, „ökologisch“ und „umweltfreundlich“ können eine Kaufentscheidung beeinflussen. Ab dem 27. September 2026 müssen Unternehmen in Griechenland ihre Umweltaussagen anhand neuer, konkreterer Regeln prüfen. Die Änderungen betreffen Angaben auf Verpackungen ebenso wie Aussagen in Onlineshops oder in der Werbung.

Entscheidend ist die Genauigkeit: Was verspricht die Aussage konkret, auf welchen Teil des Produkts bezieht sie sich und welche Nachweise stützen sie? Umweltinformationen haben weiterhin ihren Platz in der kommerziellen Kommunikation, sofern die geltenden Regeln eingehalten werden. Europäische Kommission: nachhaltiger Konsum und Stärkung der Verbraucher.

Welche Vorschriften gelten in Griechenland und ab wann?

Die Richtlinie (EU) 2024/825 stärkt den Schutz vor irreführenden umweltbezogenen Geschäftspraktiken. Griechenland hat sie mit Teil C, Artikel 79–90, des Gesetzes 5317/2026, veröffentlicht im griechischen Gesetzblatt A 108 vom 10. Juli 2026, umgesetzt. Dieses Gesetz ändert Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes 2251/1994.

Beim Datum ist Genauigkeit erforderlich: Artikel 106 des Gesetzes 5326/2026 fügte Artikel 143 des Gesetzes 5317/2026 einen Absatz 2a hinzu. Danach gilt Teil C ab dem 27. September 2026. Eine gesonderte Informationspflicht nach Artikel 3b Absatz 1 Buchstabe h des Gesetzes 2251/1994 ist von dieser Anwendungsbestimmung ausgenommen. Für die hier erläuterten neuen Greenwashing-Regeln ist somit der 27. September maßgeblich und nicht bereits die Veröffentlichung des ersten Gesetzes im Juli. Gesetz 5326/2026, griechisches Gesetzblatt A 125 vom 4. August 2026, Artikel 106.

Wann wird eine allgemeine „grüne“ Aussage problematisch?

Eine allgemeine Umweltaussage ohne konkrete Erläuterung kann den Eindruck einer umfassenden ökologischen Überlegenheit vermitteln. Die neuen Regeln verbieten solche Aussagen, wenn das Unternehmen keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann, die für die Aussage relevant ist. Ein beliebiger positiver Messwert reicht nicht aus, um eine weitreichende Behauptung zu stützen.

Ebenso darf ein begrenztes Merkmal nicht so dargestellt werden, als beträfe es das gesamte Produkt oder Unternehmen. Ein hypothetisches Beispiel: Die belegte Angabe, dass eine Verpackung zu 80 % aus recyceltem Kunststoff besteht, hat einen klaren Gegenstand. Sie belegt für sich genommen nicht, dass das gesamte Produkt „ökologisch“ ist. Die entsprechende Spezifizierung muss auf demselben Kommunikationsmedium klar und hervorgehoben erscheinen. Kommission: Fragen und Antworten zu Umweltaussagen.

Welche Nachhaltigkeitssiegel dürfen verwendet werden?

Nachhaltigkeitssiegel sind besonders relevant, weil Verbraucher sie häufig als Ergebnis einer Prüfung verstehen. Die Verwendung eines solchen Siegels ist verboten, wenn es weder auf einem Zertifizierungssystem beruht, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, noch von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurde.

Eine private Zertifizierung setzt unter anderem Regeln und eine unabhängige Überwachung ihrer Einhaltung voraus. Das Unternehmen muss daher wissen, wer das Siegel vergibt, anhand welcher Kriterien und für welchen genauen Gegenstand. Ein ansprechendes Emblem mit Blättern belegt keine Zertifizierung. Umgekehrt ist ein System nicht allein deshalb unzulässig, weil es privat organisiert ist. Richtlinie 2024/825: Nachhaltigkeitssiegel und Zertifizierungssysteme.

Die entscheidende Unterscheidung bei Aussagen zur Klimaneutralität

Die neuen Verbote erfassen Aussagen, wonach ein Produkt hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn diese Aussagen auf der Kompensation von Emissionen beruhen. Der Produktbegriff ist im weiten verbraucherrechtlichen Sinn zu verstehen und umfasst auch Dienstleistungen.

Der Kauf von Kompensationsgutschriften reicht daher nicht aus, um ein Produkt als klimaneutral zu vermarkten. Davon zu unterscheiden sind eine genaue Beschreibung tatsächlicher Emissionsminderungen des Produkts oder belegte Angaben darüber, dass ein Unternehmen Umweltprojekte finanziert. Die Botschaft muss klar beschreiben, was geschehen ist, ohne dem Produkt ein Ergebnis zuzuschreiben, das es nicht aufweist. Gesetz 5317/2026, Artikel 89: Änderung der verbotenen Geschäftspraktiken.

Was muss ein Versprechen künftiger Umweltleistung stützen?

Das Versprechen, künftig ein Umweltziel zu erreichen, muss auf klaren, objektiven, öffentlich zugänglichen und überprüfbaren Verpflichtungen beruhen. Erforderlich ist ein realistischer Umsetzungsplan mit messbaren Zielen, einem Zeitplan und den notwendigen Ressourcen.

Vorgesehen ist außerdem eine regelmäßige Überprüfung durch einen unabhängigen externen Sachverständigen, dessen Ergebnisse den Verbrauchern zugänglich sind. Für das Unternehmen bedeutet das praktisch: Das beworbene Ziel muss mit einem konkreten Plan und einer Möglichkeit zur Fortschrittskontrolle verbunden sein. Richtlinie 2024/825: Aussagen über künftige Umweltleistungen.

Onlineshops, Verpackungen und vorhandene Warenbestände

Die Konformitätsprüfung muss alle aktuell verwendeten kommerziellen Darstellungen erfassen: Produktseiten, Werbung, Bilder, Verpackungen und Material am Verkaufsort. Eine korrigierte Beschreibung im Onlineshop löst nicht zwangsläufig ein Problem, das auf der Verpackung fortbesteht.

Bei vorhandenen Beständen betont der gemeinsame Ansatz des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, CPC, die Verhältnismäßigkeit und die Berücksichtigung der Umstände. Dazu zählen rechtzeitige, redliche Bemühungen um die Einhaltung der Regeln. Der Ansatz verschiebt weder den Anwendungsbeginn noch schafft er eine allgemeine Ausnahme für sämtliche älteren Produkte. Offizielle Informationen zu koordinierten Maßnahmen für nachhaltigen Konsum.

Korrekturmaßnahmen wie eine geeignete Neukennzeichnung oder Informationen am Verkaufsort werden im Einzelfall und nach ihrer Wirksamkeit bewertet. Es besteht keine automatische Pflicht, sämtliche Bestände zu vernichten. Gleichzeitig beseitigt nicht jeder beliebige Aufkleber einen irreführenden Gesamteindruck. Unternehmen sollten dokumentieren, was sie korrigiert haben und warum die gewählte Lösung ausreicht. Kommission und CPC: Erläuterungen zu vorhandenen Warenbeständen.

Sechs Schritte für die Prüfung im Unternehmen

Die folgende Liste bietet einen praktischen Ansatz, um die Einhaltung der Regeln zu organisieren:

  1. Aussagen erfassen: Sammeln Sie Texte, Siegel, Fotos und Umweltbotschaften über alle Kanäle hinweg.
  2. Den Gegenstand bestimmen: Bezieht sich die Aussage auf das Produkt, die Verpackung, ein Produktionsverfahren oder das gesamte Unternehmen?
  3. Nachweise zusammentragen: Prüfen Sie gültige Zertifizierungen, Messungen, Methoden und Lieferanteninformationen, die die konkrete Aussage stützen.
  4. Die Reichweite des Versprechens prüfen: Identifizieren Sie allgemeine Aussagen, Siegel ohne ausreichende Grundlage und produktbezogene Behauptungen, die auf Kompensation beruhen.
  5. Korrekturen abstimmen: Aktualisieren Sie Onlineshop, Werbematerial, Informationen für Geschäftspartner und physische Kennzeichnungen.
  6. Eine Person für die erneute Prüfung benennen: Halten Sie Daten und Versionen fest und legen Sie fest, wie bei Änderungen des Produkts oder seiner Nachweise aktualisiert wird.

Was können Verbraucher unternehmen?

Verbraucher, die sich getäuscht sehen, können den Kaufbeleg, Fotos der Verpackung und eine datierte Kopie der Werbung aufbewahren. Eine erste schriftliche Anfrage an das Unternehmen kann eine Erklärung und Belege für die konkrete Aussage sowie eine Lösung des Problems verlangen.

Verbraucherschutzbeschwerden können über die offizielle Beschwerdeplattform des griechischen Entwicklungsministeriums eingereicht werden. Für eine außergerichtliche Vermittlung steht außerdem der griechische Verbraucherombudsmann zur Verfügung, soweit seine Zuständigkeit und die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Behörde empfiehlt, zunächst den Anbieter zu kontaktieren. Sie übernimmt keine Streitigkeit, die bereits bei einem Gericht anhängig ist.

Eine beanstandete Umweltaussage führt nicht automatisch zu einer Rückzahlung oder zu Schadensersatz. Welcher Anspruch in Betracht kommt und welches Ergebnis erreicht werden kann, hängt von der konkreten Geschäftspraxis, dem Kauf und den tatsächlichen Umständen ab.

Häufige Fragen

Ist jede Verwendung des Wortes „grün“ verboten?

Es gibt kein allgemeines Verbot sämtlicher Umweltinformationen. Geprüft werden die Aussage, ihre Richtigkeit, ihre Nachweise und die jeweils einschlägigen besonderen Verbote.

Reicht ein Link zu weiteren Informationen aus?

Er berichtigt eine irreführende Ausgangsaussage nicht automatisch. Zu prüfen ist, ob die kommerzielle Botschaft selbst klar ist und ob die erforderliche Spezifizierung angemessen dargestellt wird.

Können auch Bilder eine Umweltaussage vermitteln?

Ja. Die Bewertung berücksichtigt auch die Gesamtdarstellung. Blätter, Symbole oder andere Bildelemente können je nach Kontext auch ohne ausführlichen Text eine Umweltbotschaft vermitteln. Europäische Kommission: grüner Wandel und Verbraucher.

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz und durch Abgleich der angeführten amtlichen Quellen erstellt. Er enthält allgemeine rechtliche Informationen und ersetzt keine Prüfung eines konkreten Falls. Quellenprüfung: 9. September 2026.