Archivvermerk: Der Text stammt aus dem alten Archiv von Nomika Epilekta und wird mit Sorgfalt fuer eine historische und informative Lektuere bewahrt.
Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks in den 1990er Jahren und dem massiven Zustrom wirtschaftlicher Migranten aus Osten, Norden und Sueden verzeichnete unser Land einen raschen Anstieg der Kriminalitaet. Der Staat versuchte, diesem Phaenomen mit duerftigen Mitteln und mit Polizeikraeften zu begegnen, denen Ausbildung, Ausruestung und Menschlichkeit fehlten; gemeint ist die Mehrheit, nicht die Ausnahmen.
Statt eines Rueckgangs kam es daher zu einem noch staerkeren Anstieg der Kriminalitaet, der sogenannten Gewaltdelikte, der Raubueberfaelle, Einbrueche, des Drogenhandels, der Toetungsdelikte und des Menschenhandels.
Der Staat, das heisst die unzureichenden namentlich Verantwortlichen, verfuegte nicht ueber die finanziellen Mittel, um sein Instrumentarium durch Ausbildung der Polizeikraefte und deren Ausstattung mit den erforderlichen Mitteln zu staerken. Er fand deshalb eine andere Methode zur Kriminalitaetsbekaempfung: die massenhafte Produktion von Gesetzen, die hastig geschrieben wurden und drakonische Strafen gegen Personen vorsehen, die einer Straftat fuer schuldig befunden werden.
Auf der Grundlage dieser Gesetze werden nicht die wirklichen Taeter verurteilt, sondern die Schwachen: Personen, die geringfuegige Verstoesse begehen, Drogenabhaengige, sogenannte "illegale Migranten" und verelendete Menschen, Griechen wie Auslaender, die vor allem aus Ueberlebensnot oder wegen ihrer Abhaengigkeit von Drogen dazu gedraengt werden, strenge Gesetze zu verletzen. So werden Personen, die unbedeutende Delikte begehen, nach der geltenden strengen und unmenschlichen Strafgesetzgebung als besonders gefaehrliche Straftaeter bezeichnet und mit uebermaessigen, unnachgiebigen und ungerechten Strafen vernichtet, die von zehn Jahren bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe reichen.
Zu den strengen Strafen, die in unserem Land gelten und auslaendische Vorbilder in ihrer schlechtesten Fassung uebernehmen, gehoeren die Strafen gegen Personen, die in der Regel zu Unrecht als Drogenhaendler [Nomika Epilekta: "Die Drogenabhaengigen, die Gesetze und ihre Aenderungen"] bezeichnet werden. Gegen sie wird "zwingend" die Strafe der lebenslangen Freiheitsstrafe verhaengt, weil die Gerichte regelmaessig die Anerkennung von "mildernden Umstaenden" verweigern, etwa eines zuvor ehrbaren Lebens, des jungen Alters des Taeters oder seiner Krankheiten, obwohl solche Umstaende die primitive Strafe erheblich mindern koennten. Dies gilt unabhaengig davon, ob die Verurteilten jung sind, 18, 20 oder 25 Jahre alt, ob sie tatsaechlich drogenabhaengig sind, an psychischen Erkrankungen leiden oder aus problematischen, meist zerbrochenen Familien stammen. Die Strafe ist eine einzige: lebenslange Freiheitsstrafe und die Beerdigung des Verurteilten in modernen Hoellenorten und Graebern, die der kluge Gesetzgeber in einer Zeit, in der ihn nicht die Gewaehrung von Privilegien an herrschende Klassen und Vertraute der Regierungsgruppe beschaeftigte, in "Haftanstalten" umbenannte und damit das schlecht klingende Wort "Gefaengnisse" abschaffte. Entsprechendes geschah auch mit der sogenannten Untersuchungshaft, also der Inhaftierung eines Buergers ohne verurteilendes Urteil, allein aufgrund der gegen ihn erhobenen Strafverfolgung, die unbegruendet, ungerechtfertigt oder fehlerhaft sein kann. Auch sie wurde inzwischen in "vorlaeufige Haft" umbenannt, damit sie weniger erschreckt.
Um die Verurteilung ungluecklicher Kleinstraftaeter zu den strengsten und vernichtendsten Strafen sicherer zu machen, bezeichnen Polizeikraefte und anschliessend Staatsanwaelte sie als Mitglieder "krimineller Organisationen". Schon diese Bezeichnung sichert eine erste Strafe von fuenf bis zehn Jahren. Wird der unglueckliche Angeklagte zudem als Leiter der angeblichen kriminellen Organisation bezeichnet, kann seine Strafe allein wegen dieser regelmaessig willkuerlichen Einordnung bis zu zwanzig Jahre erreichen.
Ein Beispiel: Werden drei junge Menschen unter dem Vorwurf festgenommen, in ein Geschaeft eingebrochen zu sein, wird ihr Handeln sofort als Taetigkeit im Rahmen einer "kriminellen Organisation" bezeichnet. Die Verurteilung, sowohl wegen der Teilnahme an dieser im Kern nicht vorhandenen Organisation als auch wegen des Einbruchs, ist dann durch die Verhaengung erdrueckender Strafen praktisch gesichert: mehr als fuenf Jahre fuer jeden und im besseren Fall sieben bis zwoelf Jahre. Solche Strafen bessern nicht, sondern vernichten; statt zu resozialisieren, verderben sie den Verurteilten und machen ihn zu einem echten, unversoehnlichen Straftaeter voller Hass und Vergeltungswillen.
Nach dem Gesetz, insbesondere Artikel 187 des Strafgesetzbuches, setzt eine kriminelle Organisation das Zusammenwirken von mindestens drei Personen voraus, die gemeinsam beschlossen haben, bestimmte Straftaten zu begehen. Ihre Taetigkeit muss Dauer haben, die Beziehungen untereinander muessen eng sein und es muss eine "Struktur" bestehen. Mit anderen Worten muessen drei Kriterien oder Voraussetzungen erfuellt sein: eine zahlenmaessige, eine qualitative und eine zeitliche.
Auf der Grundlage dieses Gesetzes haben sich die kriminellen Organisationen in unserem Land nicht in der Wirklichkeit, sondern formal vervielfacht. Jahr fuer Jahr werden Dutzende angeblicher krimineller Organisationen zerschlagen und Tausende als Mitglieder krimineller Organisationen vor Gericht gestellt. Oft beurteilen die Gerichte diese Organisationen jedoch als nicht existent und sprechen die Angeklagten vom Vorwurf ihrer Bildung frei.
Die Gruende, aus denen Strafverfolgungen mit dem Vorwurf der "Teilnahme an einer kriminellen Organisation" oder der "Bildung einer kriminellen Organisation" eingeleitet werden, sind konkret.
Der wichtigste Grund ist die Leichtigkeit, mit der die Grundrechte des Buergers verletzt werden koennen, sobald er mit einem solchen Vorwurf belastet wird, weil die Wahrung der Grundrechte Schranken gegen staatliche Willkuer setzt. Er kann jederzeit festgenommen werden, weil seine Tat als Dauerdelikt und damit stets als auf frischer Tat angesehen wird. Die Polizei kann ausnahmsweise seine Telefongespraeche ueberwachen und abhoeren, also aufzeichnen, und auch die Bewegungen des Verdaechtigen filmen, obwohl diese als unverletzlich gelten und ihr Geheimnis auf der Grundlage von Artikel 19 der Verfassung geschuetzt ist.
Ausserdem koennen diejenigen, die eine Voruntersuchung oder Untersuchung fuehren, ohne jede Begrenzung Vermoegenswerte der Beschuldigten sperren, das Bankgeheimnis verletzen und Bankkonten einfrieren, Autos, Schiffe oder andere wertvolle Gegenstaende beschlagnahmen und den Verfolgten allgemein an entscheidender Stelle treffen, sogar seine Angehoerigen und Verwandten. Dieser ist meist nicht in der Lage, Widerstand zu leisten, weil er entweder keine Verteidigungsmittel besitzt oder aufgrund des Ueberraschungsmoments, dem er vom staatlichen Verfolgungsapparat gezielt ausgesetzt wird, den Repressionskraeften unterliegt und durch die unlauteren Methoden seiner Verfolger gefangen wird.
Die Verfolgung von Buergern unter dem Vorwand der Bekaempfung krimineller Organisationen ist zur Mode geworden. Jede verdaechtige Handlung wird, ohne aufgeklaert zu sein, als "kriminelle Organisation" bezeichnet, mit tragischen Folgen fuer die verfassungsrechtlichen Rechte, die individuellen Freiheiten und die Institutionen des Rechtsstaats, der dazu neigt, sich in einen Staat der Ungerechtigkeit zu verwandeln, wenn er dies nicht bereits geworden ist.
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