Justiz wird nicht nur an ihren Entscheidungen gemessen

Vertrauen in die Justiz haengt nicht nur davon ab, ob ein Buerger einen Fall gewonnen oder verloren hat. Es haengt von etwas Tieferem ab: ob er glaubt, dass der Richter unabhaengig entscheidet, ob das System ohne unzulaessige Einfluesse funktioniert und ob die Spitzen der richterlichen Hierarchie so gewaehlt werden, dass sie institutionelles Vertrauen wecken.

Die Debatte ueber die Verfassungsrevision, die im Juni 2026 erneut im Parlament erscheint, oeffnet genau diese Frage. Die Vorschlaege des Staatsrats und die Positionen der Richter- und Staatsanwaltsvereinigung lenken die Aufmerksamkeit auf die Auswahl der Fuehrung der hoechsten Gerichte, auf richterliche Raete, Altersgrenzen, Unvereinbarkeiten und die Kontrolle der Verfassungsmaessigkeit.

Warum die Auswahl der Fuehrung so kritisch ist

Bei den hoechsten Gerichten ist die Fuehrung nicht nur ein Verwaltungsamt. Sie beeinflusst Tempo, oeffentliches Bild, interne Organisation und mittelbar das Vertrauen in den Richterstand. Wenn die Auswahl einen starken Regierungsabdruck traegt, entsteht eine vernuenftige Frage: Reichen die Garantien der Unabhaengigkeit aus?

Es muss keine tatsaechliche Einmischung bewiesen werden, damit ein institutionelles Problem besteht. Es genuegt der Eindruck, dass die Spitze der Justiz uebermaessig von der Exekutive abhaengt. Bei Vertrauensinstitutionen ist das Bild wichtig, weil es die Legitimation des Systems beeinflusst.

Was der StE vorschlaegt

Nach der veroeffentlichten Darstellung betreffen die Vorschlaege des Staatsrats unter anderem die Art der Auswahl von Praesidenten und Vizepraesidenten der hoechsten Gerichte, Zusammensetzung und Funktion der hoechsten richterlichen Raete, die Vorsehung eines Nationalen Justizrats, Begruendung und oeffentliche Verkuendung gerichtlicher Entscheidungen, Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit und praeventive Kontrolle der Verfassungsmaessigkeit von Umweltgesetzentwuerfen.

Das sind keine technischen Details. Sie beruehren das Verhaeltnis von Richter, Gesetzgeber und Verwaltung. Sie beruehren auch die Frage, ob die Justiz sich mit groesserer institutioneller Autonomie selbst organisieren kann, ohne sich vom demokratischen Grundsatz zu loesen.

Was die ENDE vorbringt

Die Richter- und Staatsanwaltsvereinigung wirft nach den veroeffentlichten Positionen ihres Praesidiums Fragen zur Aenderung der Auswahl der natuerlichen Fuehrung der hoechsten Gerichte auf, zu zeitlicher Selbstbegrenzung bei der Uebernahme oeffentlicher Positionen durch pensionierte Richter, zur Beibehaltung bestehender Altersgrenzen, zur Entkoppelung der strafrechtlichen Verfolgung politischer Personen von parlamentarischen Verfahren und zur Verweisung an den gesetzlichen Richter.

Besonders interessant ist auch die Position fuer die Beibehaltung der dezentralen Kontrolle der Verfassungsmaessigkeit und gegen die Gruendung eines Verfassungsgerichts. Hier liegt eines der tiefsten institutionellen Dilemmata der Revision.

Selten, aber nuetzlich: Dezentrale Kontrolle bedeutet, dass jeder Richter Verfassungsmaessigkeit pruefen kann

In Griechenland ist die Kontrolle der Verfassungsmaessigkeit im Kern dezentral und inzident. Das bedeutet, dass jedes Gericht, wenn es ueber einen konkreten Fall entscheidet, eine Gesetzesvorschrift nicht anwenden kann, die es fuer verfassungswidrig haelt. Es gibt nicht ein einziges Verfassungsgericht mit ausschliesslicher Zustaendigkeit hierfuer.

Dieses System hat Vor- und Nachteile. Vorteil ist, dass die Kontrolle nah am Buerger und am wirklichen Fall liegt. Nachteil ist, dass unterschiedliche Bewertungen entstehen koennen, bis eine einheitliche Rechtsprechungslinie entsteht. Die Debatte ueber ein Verfassungsgericht ist nicht nur organisatorisch. Sie ist eine Debatte darueber, wer im Konflikt zwischen Gesetz und Verfassung das letzte Wort hat.

Die Verantwortung politischer Personen

Der Vorschlag, die strafrechtliche Verfolgung politischer Personen von parlamentarischen Verfahren zu entkoppeln, beruehrt ein Thema mit grosser gesellschaftlicher Ladung. Immer wenn die Verfolgung von Ministern oder Politikern von besonderen Verfahren abhaengt, fuerchtet ein Teil der Gesellschaft, dass ein privilegiertes Regime entsteht.

Die Verweisung an den gesetzlichen Richter erscheint als Loesung, die die Gleichheit vor dem Gesetz staerkt. Zugleich muss gesichert sein, dass das Strafverfahren nicht zum Instrument politischer Vernichtung wird. Das Gleichgewicht zwischen Rechenschaft und Schutz vor missbraeuchlicher Verfolgung ist fein.

Richterliche Unvereinbarkeiten und die "Drehtuer"

Die Frage der Uebernahme oeffentlicher Positionen durch pensionierte Richter ist besonders interessant. Die Gesellschaft reagiert oft, wenn hoechste Richter kurz nach ihrem Ausscheiden Positionen uebernehmen, die mit politischer Macht verbunden sind. Auch wenn keine Rechtswidrigkeit besteht, gibt es ein Problem des Bildes.

Eine zeitliche Selbstbegrenzung kann als institutioneller Filter wirken. Sie entwertet die Erfahrung richterlicher Amtstraeger nicht. Sie schuetzt den Eindruck der Unabhaengigkeit der Justiz. Und in einer Zeit geringen Vertrauens in Institutionen ist der Eindruck nicht zweitrangig.

Der Vertrauenstest

Die Diskussion ueber die Justiz wird haeufig mit grossen Worten gefuehrt: Unabhaengigkeit, Rechenschaft, Geschwindigkeit, Ansehen. Der Buerger misst sie anders. Er misst sie, wenn er Jahre auf eine Entscheidung wartet, wenn er nicht versteht, warum die Fuehrung wechselt, wenn er politische Konflikte um Institutionen sieht, die Ruhe vermitteln sollten.

Eine serioese Revision darf nicht nur Verfahren auf dem Papier aendern. Sie muss zwei Aengste zugleich beantworten: die Angst vor politischem Einfluss und die Angst vor einer geschlossenen Berufsgruppe. Wenn die Loesung alle Macht ohne Kontrolle anderswohin verlagert, loest sie das Problem nicht. Sie verschiebt nur den Punkt, an dem Misstrauen entsteht.

Dasselbe gilt fuer die Verantwortung politischer Personen und die Unvereinbarkeiten. Die Menschen verlangen keine theoretische Vollkommenheit. Sie wollen wissen, dass niemand einen besonderen Fluchtkorridor hat und dass niemand ohne klare Regeln von einer Machtposition in eine Einflussposition wechseln kann. Institutionelle Ethik zeigt sich mehr in Uebergaengen als in Erklaerungen.

Die reifere Frage fuer jeden Vorschlag lautet: Wuerden wir ihn akzeptieren, wenn morgen unser Gegner regierte? Wenn die Antwort nein lautet, ist der Vorschlag nicht institutionell. Er ist situativ. Und eine Verfassungsrevision darf nicht mit der Nervositaet des Augenblicks geschrieben werden.

Der Artikel kann stark stehen, weil er keine einfache Reinigung verspricht. Er zeigt, dass die Justiz Regeln braucht, die die Zeit ueberstehen, nicht Loesungen, die in einem politischen Panel gut klingen. Vertrauen kehrt nicht mit einem Slogan zurueck. Es kehrt zurueck, wenn der Buerger vorhersehbare, unabhaengige und rechenschaftspflichtige Funktion sieht.

Quellen und Pruefpunkte