Archivvermerk: Der Text stammt aus dem alten Archiv von Nomika Epilekta und wird mit Sorgfalt für eine historische und informative Lektüre bewahrt.
In Zeitungen wurden Äußerungen eines stellvertretenden Staatsanwalts beim Berufungsgericht wiedergegeben, der die gesetzgebende Gewalt kritisiert, ja "brandmarkt", weil sie die Abgeltung von Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren zugelassen hat. Diese Regelung wie auch andere schreibt er weitgehend "Universitätsangehörigen zu, die als Rechtsanwälte tätig sind und daher zugunsten ihrer Mandanten handeln".
Diese staatsanwaltlichen Äußerungen und den Staatsanwalt selbst loben einige Prominente in Artikeln in Athener Tageszeitungen ("To Vima", "Estia", "Kathimerini") übermäßig.
Es stellt sich jedoch die Frage: Behauptet der Staatsanwalt dieser Äußerungen ernsthaft, dass alle zu Freiheitsstrafe Verurteilten in Gefängnisse eingesperrt werden müssen? Wenn er die Inhaftierung aller zu Freiheitsstrafe Verurteilten befürwortet, verkennt er, dass Gefängnisse ihre Bestimmung nicht erfüllen und sich nicht einmal dem Zweck annähern, zu dem sie gegründet wurden und bestehen, weil sie keine Besserungsanstalten sind, sondern Lager des Schmerzes und der Qual, der Erniedrigung des Menschen und Universitäten des Verbrechens. Daher hat die gesetzgebende Gewalt zu Recht die Abgeltung von Freiheitsstrafen zugelassen, damit nicht alle eingesperrt werden, die aus irgendeinem Grund gegen das Gesetz verstoßen haben oder das Unglück hatten, in eine Verfolgung verwickelt zu werden, die mit ihrer Verurteilung endete, welche nicht immer Ergebnis richtiger richterlicher Beurteilung ist.
Hierzu muss ein Dialog mit Darlegung von Meinungen und Beurteilungen stattfinden. Die Universitätsangehörigen, oder einige von ihnen, müssen gefragt werden, warum sie durch ihr Schweigen die staatsanwaltliche Position hinnehmen, die ihnen keine guten Absichten und keine ideologischen oder wissenschaftlichen Beweggründe zugesteht, sondern als einziges Motiv Eigennutz annimmt. Es muss eine sofortige und geeignete Antwort an den konkreten Staatsanwalt geben, auch durch den Hinweis, dass es viele Universitätsangehörige gibt, die nicht als Rechtsanwälte tätig sind und keinen Grund haben, Wissenschaft, Menschlichkeit, Vernunft und vor allem Ethik nicht zu dienen.
Vor allem muss erneut ein Dialog über den Zweck der Strafe geführt werden, bei dem auch die modernen Untersuchungen der Kriminologie zu berücksichtigen sind, wonach die Verhängung von Strafe Kriminalität nicht eindämmt. Dass Gefängnisse mehr oder weniger Zentren für postgraduale Studien der Kriminalität darstellen, muss ebenfalls ernsthaft berücksichtigt werden.
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