Ein heftiger Wolkenbruch setzt ein Auto unter Wasser. Ein Waldbrand zieht über einen Parkplatz hinweg und zerstört Dutzende Fahrzeuge. Die erste Frage lautet meist: "Wer zahlt?" Die richtige Antwort lässt sich nicht auf ein einziges Wort reduzieren. Sie hängt von der Art des Ereignisses, dem Versicherungsschutz, dem aktuellen Marktwert, der Selbstbeteiligung, den Nachweisen und davon ab, ob ein Dritter verantwortlich ist.
Seit dem 1. Juni 2025 gilt in Griechenland eine besondere Pflicht, Fahrzeuge gegen Waldbrand und Überschwemmung zu versichern. Das ist wichtig, bedeutet aber weder, dass jeder Wasser- oder Feuerschaden automatisch entschädigt wird, noch, dass alle Verträge dieselben Ausschlüsse enthalten. Der Eigentümer muss den Versicherungsvertrag lesen und in den ersten Stunden richtig handeln.
Zuerst das Leben, dann das Fahrzeug: Versuchen Sie nicht, eine Straße oder eine Furt zu durchqueren, die von Wasser bedeckt ist. Bleibt das Auto liegen und droht es fortgerissen oder überflutet zu werden, befolgen Sie die Anweisungen des Zivilschutzes und entfernen Sie sich nur, wenn dies gefahrlos möglich ist.
1. Die kurze Antwort: Wer kann zahlen?
Bei einem Überschwemmungs- oder Feuerschaden kommen einer oder mehrere der folgenden Wege in Betracht:
- Ihr eigener Versicherer: wenn das Risiko gedeckt ist, der Vertrag in Kraft war und die Vorgaben für Schadenanzeige und Dokumentation eingehalten wurden.
- Der verantwortliche Dritte oder dessen Versicherer: wenn der Schaden nachweislich durch eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung oder Unterlassung einer anderen Person verursacht wurde.
- Ein besonderes staatliches Hilfsprogramm: nur wenn eine Regelung erlassen wird, die das konkrete Ereignis, das Fahrzeug und die betreffende Gruppe von Anspruchsberechtigten erfasst, und sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Eigentümer selbst: hinsichtlich der Selbstbeteiligung, eines Betrags oberhalb der Versicherungssumme, eines nicht gedeckten Risikos oder eines Schadens, der unter einen wirksamen Ausschluss fällt.
Dass ein Unwetter als "historisch" bezeichnet oder eine ganze Region getroffen wurde, reicht für sich allein nicht aus, um einen konkreten Entschädigungsanspruch zu begründen. Maßgeblich ist die richtige rechtliche und versicherungsvertragliche Grundlage.
2. Was seit dem 1. Juni 2025 gilt und welche Ausnahmen vorgesehen sind
Durch Artikel 26 des Gesetzes Nr. 5162/2024 wurde Artikel 5A in das Gesetz Nr. 5116/2024 eingefügt. Der Eigentümer oder Halter eines Kraftfahrzeugs, dessen gewöhnlicher Abstellort in Griechenland liegt, muss das Fahrzeug zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung gegen Waldbrand und Überschwemmung versichern, und zwar auf Grundlage seines aktuellen Marktwerts.
Die Regelung gilt seit dem 1. Juni 2025 und wurde durch den Gemeinsamen Ministerialbeschluss 94798 EX 2025, Regierungsblatt B' 2706/2.6.2025, näher ausgestaltet. Die Pflicht hängt nicht davon ab, ob das Fahrzeug täglich genutzt wird.
Artikel 5A Absatz 1 verweist gesondert auf die Einhaltung des Verfahrens der behördlichen Stilllegung. Nach Artikel 1 Absatz 2 des Gemeinsamen Ministerialbeschlusses 94798 EX 2025 wird ein behördlich stillgelegtes Fahrzeug ausschließlich gegen Waldbrand und Überschwemmung versichert, und zwar auf Grundlage seines aktuellen Marktwerts.
Die Ausnahme für Fahrzeuge des öffentlichen Sektors betrifft Fahrzeuge, die im Eigentum des Staates oder einer öffentlichen Stelle im Sinne von Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 4270/2014 stehen; der Teilsektor der lokalen Gebietskörperschaften (OTA) ist ausdrücklich ausgenommen. Es handelt sich somit nicht um eine allgemeine Ausnahme für kommunale oder regionale Fahrzeuge.
Der Gemeinsame Ministerialbeschluss sieht unter kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen außerdem eine Ausnahme für Lastkraftwagen und gewerblich genutzte Fahrzeuge von Unternehmen vor, deren Bruttojahresumsatz im Vorjahr mehr als 500.000 EUR betrug. Die Ausnahme gilt, wenn die Fahrzeuge bereits im Rahmen von Artikel 5 des Gesetzes Nr. 5116/2024 zu 100% ihres aktuellen Marktwerts gedeckt sind und dieser Wert in den nach Absatz 2 desselben Artikels vorgeschriebenen Versicherungsschutz für 70% des Werts des Unternehmensvermögens einbezogen ist.
Diese Regel darf nicht mit der bereits zuvor bestehenden Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung verwechselt werden. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die das versicherte Fahrzeug Dritten zufügt. Der neue Versicherungsschutz betrifft Schäden am Fahrzeug selbst durch die beiden ausdrücklich genannten Naturgefahren.
3. Was die neue Pflicht nicht automatisch abdeckt
Der Begriff "Naturkatastrophen" wird häufig als Oberbegriff verwendet. Die Vorschrift für Fahrzeuge nennt jedoch ausdrücklich Waldbrand und Überschwemmung. Ohne Prüfung darf nicht davon ausgegangen werden, dass folgende Gefahren eingeschlossen sind:
- Hagel, Sturm oder ein umstürzender Baum,
- Erdbeben oder Bodensenkung,
- Wasser aus einem Rohrbruch, einer undichten Garage oder einer Fahrzeugwäsche,
- ein gewöhnlicher Brand infolge eines elektrischen oder mechanischen Defekts,
- Brandstiftung, Vandalismus oder eine terroristische Handlung,
- ein Motorschaden, weil das Fahrzeug durch Wasser gefahren wurde.
Einige dieser Risiken können durch Zusatzbedingungen gedeckt sein. Die Antwort findet sich in der Deckungsübersicht, den allgemeinen und besonderen Bedingungen, den Ausschlüssen und den Nachträgen des konkreten Vertrags, nicht allein in der Produktbezeichnung des Pakets.
4. So prüfen Sie, ob Ihr Schaden tatsächlich versichert ist
Nehmen Sie Ihren aktuellen Versicherungsvertrag zur Hand und prüfen Sie sechs Punkte:
- Versicherungszeitraum: Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende.
- Genaues Risiko: Überschwemmung, Waldbrand, Brand allgemein oder eine andere Naturgefahr.
- Versicherungswert: der Betrag, auf dessen Grundlage die maximale Leistung berechnet wird.
- Selbstbeteiligung: der Teil des Schadens, den die versicherte Person selbst trägt.
- Ausschlüsse: beispielsweise Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit in den gesetzlich zulässigen Fällen, eine vertragswidrige Nutzung oder das Unterlassen angemessener Maßnahmen zur Schadenbegrenzung.
- Schadenverfahren: Art der Anzeige, Pannenhilfe, Sachverständiger, Werkstatt und erforderliche Unterlagen.
Bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche Bestätigung der Schadennummer und des Versicherungsschutzes, der geprüft wird. Eine telefonische Aussage wie "das dürfte wohl gedeckt sein" reicht nicht aus, wenn das Fahrzeug bewegt, zerlegt oder repariert werden soll.
5. Die ersten zehn Schritte nach einer Überschwemmung oder einem Brand
- Vergewissern Sie sich, dass der Bereich sicher ist, und befolgen Sie die Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und Zivilschutz.
- Versuchen Sie nicht, ein überflutetes Fahrzeug zu starten.
- Rufen Sie den Versicherer oder den im Vertrag genannten Pannenhilfsdienst an.
- Bitten Sie die zuständige Behörde um eine Ereignisnummer oder Bescheinigung, wenn sie vor Ort tätig war.
- Fotografieren Sie das Fahrzeug an der Fundstelle, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
- Dokumentieren Sie den Wasserstand, Schlammspuren, verbrannte Stellen, benachbarte Fahrzeuge und den Gesamtzustand des Gebiets.
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit, genauen Ort, Wetterereignis und Zeugen.
- Lassen Sie das Fahrzeug nur auf sichere Weise transportieren und bewahren Sie den Abschleppbeleg auf.
- Genehmigen Sie weder Reparatur noch Verwertung, bevor eine Begutachtung ermöglicht wurde, es sei denn, eine dringende Sicherheitsmaßnahme ist erforderlich.
- Bewahren Sie eine Kopie jeder Erklärung, E-Mail, Fotografie, jedes Kostenvoranschlags und Belegs auf.
Den Motor nicht "testen": Ein Startversuch nach dem Eindringen von Wasser kann einen begrenzten Schaden in einen schweren mechanischen Defekt verwandeln. Neben den technischen Kosten kann darüber gestritten werden, welcher Teil des Endschadens durch die Überschwemmung und welcher durch eine spätere Handlung verursacht wurde.
6. Welche Fotos und Unterlagen den Schaden belegen
Die Dokumentation muss nicht nur zeigen, dass das Fahrzeug beschädigt wurde, sondern auch wann, wo und durch welches Ereignis der Schaden entstanden ist. Hilfreich sind:
- Übersichtsaufnahmen des Gebiets und Nahaufnahmen des Fahrzeugs,
- ein unbearbeitetes Video des ursprünglichen Zustands,
- Fotos des Kennzeichens und der Fahrzeug-Identifizierungsnummer, soweit dies gefahrlos möglich ist,
- Warnmeldungen der Notrufnummer 112, Mitteilungen der Behörden und Ereignisberichte,
- eine Bescheinigung der Feuerwehr oder Polizei, sofern für den betreffenden Fall eine solche ausgestellt wird,
- Belege über Abschleppen und Verwahrung,
- eine technische Diagnose und ein detaillierter Kostenvoranschlag für die Reparatur,
- Zulassungsbescheinigung, Versicherungsvertrag und Nachweis der Prämienzahlung.
Bewahren Sie die digitalen Originaldateien auf. Verlassen Sie sich nicht nur auf Bilder, die über eine App versendet und dabei komprimiert wurden. Ursprüngliche Metadaten, die Reihenfolge der Aufnahmen und der Kommunikationsverlauf können helfen, wenn Zeitpunkt oder Umfang des Schadens bestritten werden.
7. Wann der Schaden dem Versicherer gemeldet werden muss
Artikel 7 des Gesetzes Nr. 2496/1997 bestimmt, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer innerhalb von acht Tagen, nachdem er vom Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis erlangt hat, benachrichtigt und die erforderlichen Informationen, Nachweise und Unterlagen zur Verfügung stellt. Dies ist kein Grund, bis zum achten Tag zu warten. Praktisch ist es am sichersten, den Schaden unverzüglich auf dem im Vertrag vorgesehenen Weg anzuzeigen.
Allein der Ablauf der Acht-Tage-Frist führt nicht automatisch zum Verlust der Versicherungsleistung. Nach Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 2496/1997 begründet eine schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht einen Anspruch des Versicherers auf Ersatz des Schadens, der ihm infolge dieser Pflichtverletzung entstanden ist. Davon zu unterscheiden sind die schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Schadenbegrenzung sowie die Herbeiführung des versicherten Risikos durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Die Schadenanzeige ist von einer "förmlichen Beschwerde" über die Art und Weise zu unterscheiden, in der das Unternehmen den Vorgang bearbeitet hat. Zunächst eröffnen Sie einen Schadenfall. Kommt es später zu einer ungerechtfertigten Verzögerung, einer unzureichenden Begründung oder einer Meinungsverschiedenheit, reichen Sie eine gesonderte förmliche Beschwerde ein.
Übermitteln Sie die Anzeige auf einem Weg, der einen Nachweis hinterlässt: über ein Formular mit Vorgangsnummer, per E-Mail an die offizielle Adresse oder über einen anderen benannten Kanal. Schildern Sie Tatsachen, keine Vermutungen. Unterschreiben Sie keine Erklärung, in der Sie eine noch nicht geprüfte Ursache oder einen noch nicht geprüften Betrag anerkennen.
8. Sachverständiger, Werkstatt und Recht auf Prüfung
Der Versicherer gibt üblicherweise ein Gutachten in Auftrag, um Ursache, Umfang und Kosten des Schadens festzustellen. Der Sachverständige ersetzt nicht Ihren eigenen technischen Berater. Bei einem schweren oder streitigen Schaden können Sie ein unabhängiges technisches Gutachten einholen, insbesondere bevor Spuren durch Reinigung oder Zerlegung vernichtet werden.
Verlangen Sie, dass Motor, elektrische und elektronische Systeme, Sicherheitssysteme, Airbags, die Hochvoltbatterie eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs, Innenraum, Korrosion und eine mögliche Verunreinigung durch Wasser gesondert erfasst werden. Bei einem Brand müssen der Ausgangspunkt, die Ausbreitung und etwaige Hinweise auf eine äußere Ursache dokumentiert werden.
Entsorgen Sie keine Fahrzeugteile und geben Sie das Fahrzeug nicht zur Verwertung, bevor das vereinbarte Verfahren abgeschlossen ist. Ist aus Sicherheitsgründen oder zur Abwendung eines größeren Schadens sofortiges Handeln erforderlich, informieren Sie das Unternehmen schriftlich und dokumentieren Sie den Zustand vorher und nachher.
9. Reparatur oder Totalschaden: So wird der Betrag berechnet
Die Entschädigung entspricht nicht zwingend dem Preis, den Sie beim Kauf des Autos gezahlt haben. Die Pflichtdeckung nach Artikel 5A bezieht sich auf den aktuellen Marktwert. In der Praxis werden die Versicherungssumme, der tatsächliche Wert unmittelbar vor dem Schaden, die Reparaturkosten, die Selbstbeteiligung, eine etwaige Höchstgrenze und die Bedingungen für Restwert oder Fahrzeugreste geprüft.
Stehen die Kosten einer sicheren Wiederherstellung außer Verhältnis zum Wert oder kann das Fahrzeug nicht zuverlässig wiederhergestellt werden, kann es als wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden eingestuft werden. Verlangen Sie schriftlich:
- den vom Unternehmen anerkannten Wert vor dem Ereignis,
- die Bewertungsmethode und die herangezogenen Vergleichsdaten,
- die geschätzten Reparaturkosten,
- die Selbstbeteiligung und jeden weiteren Abzug,
- die Behandlung der Fahrzeugreste.
Anzeigen für Fahrzeuge mit stark abweichender Laufleistung, Ausstattung oder Zustand sind für sich allein kein verlässlicher Vergleich. Stellen Sie das Wartungsheft, Nachweise über kürzlich ausgeführte Reparaturen, den Bericht der technischen Hauptuntersuchung und Belege über den tatsächlichen Zustand vor dem Ereignis zusammen.
10. Wann die Entschädigung bestritten oder abgelehnt werden kann
Häufige Streitpunkte sind:
- Das Risiko ist nicht vom Versicherungsschutz umfasst,
- der Vertrag war abgelaufen oder hatte noch nicht begonnen,
- die Ursache wich von der gemeldeten Ursache ab,
- ein Teil des Schadens bestand bereits vorher,
- der Schaden vergrößerte sich nach dem Ereignis, etwa durch das Starten eines überfluteten Motors,
- vor Reparatur oder Verwertung wurde keine Prüfung ermöglicht,
- eine Selbstbeteiligung, Höchstgrenze oder Unterversicherung wirkt sich auf den Betrag aus,
- das Unternehmen beruft sich auf einen konkreten Ausschluss in den Versicherungsbedingungen.
Eine Ablehnung muss anhand des Versicherungsvertrags, des Sachverhalts und des Gesetzes geprüft werden. Ein allgemeiner Hinweis auf "Fahrlässigkeit" oder ein "Wetterereignis" genügt nicht, wenn er nicht mit einer konkreten Vertragsklausel und den Beweisen verknüpft wird. Umgekehrt setzt bestehender Versicherungsschutz nicht jeden rechtmäßigen Ausschluss außer Kraft.
11. Was für staatliche Hilfen gilt
Der Gemeinsame Ministerialbeschluss 94798 EX 2025 sieht vor, dass ein Eigentümer oder Halter, der die Versicherungspflicht nicht erfüllt hat, von jeder staatlichen Beihilfe für das Fahrzeug ausgeschlossen ist, wenn sich am oder nach dem 1. Juni 2025 ein Waldbrand oder eine Überschwemmung ereignet.
Der Umkehrschluss gilt nicht automatisch: Dass Sie versichert sind, bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie zusätzlich Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Erforderlich sind ein besonderes Programm oder eine Entscheidung für das konkrete Katastrophenereignis, eine förderfähige Schadenskategorie, ein fristgerechter Antrag und die vorgeschriebenen Unterlagen. Eine doppelte Entschädigung für denselben Schaden muss ebenfalls vermieden werden.
Prüfen Sie ausschließlich amtliche Mitteilungen des Ministeriums für Klimakrise und Zivilschutz, der Region, der Gemeinde und der übrigen zuständigen Stellen. Verlassen Sie sich nicht auf frühere Maßnahmen für eine andere Katastrophe, da sich Anspruchsberechtigte, Beträge und Fristen je nach Regelung ändern.
12. Wenn ein Dritter, die Gemeinde oder der Betreiber eines Geländes verantwortlich ist
Eine Naturkatastrophe schließt die Haftung eines Dritten nicht von vornherein aus. Ein gesonderter Anspruch kann etwa geprüft werden, wenn das Feuer nachweislich durch eine rechtswidrige Handlung ausgelöst wurde, ein gefährlicher Gegenstand wegen mangelhafter Wartung herabfiel oder eine konkrete Unterlassung der zuständigen Stelle ursächlich zum Schaden beitrug.
Eine solche Haftung wird nicht allein deshalb vermutet, weil eine Straße überschwemmt wurde oder ein heftiges Wetterereignis vorlag. Erforderlich sind eine konkrete rechtswidrige Handlung oder Unterlassung, ein Schaden und ein ursächlicher Zusammenhang. Für einen Anspruch gegen eine öffentliche Stelle gelten ein anderer Rechtsrahmen und eine andere gerichtliche Zuständigkeit als für einen privatrechtlichen Streit.
Informieren Sie den Versicherer, wenn es Hinweise auf einen verantwortlichen Dritten gibt. Nach Zahlung der Entschädigung kann der Versicherer bis zur Höhe des geleisteten Betrags in Ihre Ansprüche eintreten. Unterzeichnen Sie gegenüber einem Dritten weder einen Anspruchsverzicht noch eine vollständige Abgeltung, ohne zuvor prüfen zu lassen, ob dadurch ein anderer Anspruch berührt wird.
13. Besondere Vorsicht bei einem Elektro- oder Hybridfahrzeug
Der Kontakt einer Hochvoltbatterie mit Wasser erfordert ebenso wie eine thermische Belastung eine fachkundige Handhabung. Berühren Sie keine freiliegenden Kabel, versuchen Sie nicht, das Fahrzeug zu laden, und transportieren Sie es nicht auf eine nicht zugelassene Weise. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden, des Herstellers, des Pannenhilfsdienstes und einer entsprechend qualifizierten Fachkraft.
Lassen Sie Diagnosecodes, Batteriezustand, Isolierungen und Kühlsystem dokumentieren. Befolgen Sie besondere Anweisungen zur Isolierung, zum Transport oder zur Lagerung, die der Hersteller, der Pannenhilfsdienst, die Feuerwehr oder eine entsprechend qualifizierte Fachkraft erteilt. Der äußere Eindruck kann täuschen. Ein Hochvoltschaden muss nicht sichtbar sein, während die Anforderungen an eine sichere Instandsetzung die Beurteilung als Totalschaden entscheidend beeinflussen können.
14. Was Sie bei einer Meinungsverschiedenheit mit dem Versicherer tun können
Verlangen Sie zunächst eine vollständige schriftliche Stellungnahme: Welche Deckung wurde geprüft, welche Vertragsklausel angewandt, welchen Sachverhalt hat das Unternehmen zugrunde gelegt und wie wurde der Betrag berechnet? Bleibt die Meinungsverschiedenheit bestehen, reichen Sie bei der besonderen Beschwerdestelle des Versicherers eine förmliche Beschwerde ein.
Nach Angaben der Bank von Griechenland muss das Unternehmen innerhalb von fünfzig Kalendertagen nach Einreichung der förmlichen Beschwerde schriftlich und begründet antworten. Die förmliche Beschwerde ist weder die ursprüngliche Schadenanzeige noch ein bloßer Zahlungsantrag.
Erfolgt keine fristgerechte oder substantiierte Antwort und handelt es sich um eine aufsichtsrechtliche Frage, kann bei der Bank von Griechenland Beschwerde eingereicht werden. Die Bank spricht in privaten Streitigkeiten keine Entschädigung zu und ist weder Gericht noch Schlichtungsstelle. Je nach Fall kommen der griechische Verbraucherombudsmann, eine andere Stelle zur alternativen Streitbeilegung oder der Rechtsweg in Betracht.
15. Diese Unterlagen sollten Sie vor einer rechtlichen Prüfung bereithalten
- Versicherungsvertrag, allgemeine und besondere Bedingungen sowie Nachträge,
- Zahlungsnachweis und genauer Versicherungszeitraum,
- Schadenanzeige und Schadennummer,
- Fotos, Videos und Originaldateien,
- Bescheinigungen der Behörden und Angaben zum Katastrophenereignis,
- Gutachten des Versicherers und Ihr eigenes technisches Gutachten,
- Kostenvoranschläge oder Rechnungen für Reparatur, Abschleppen und Verwahrung,
- schriftliches Entschädigungsangebot oder schriftliche Ablehnung,
- förmliche Beschwerde und Antwort des Versicherers,
- Angaben zu einem möglicherweise verantwortlichen Dritten und zu Zeugen.
Mit geordneten Unterlagen lassen sich die wesentlichen Fragen schnell beantworten: Bestand Versicherungsschutz? Ist das versicherte Risiko nachgewiesen? Wurde der Wert richtig berechnet? Wurde der Ausschluss rechtmäßig angewandt? Besteht ein zusätzlicher Anspruch gegen einen Dritten?
16. Was Sie vor dem nächsten Unwetter prüfen sollten
Warten Sie nicht bis zum Schadensereignis, um den Versicherungsvertrag zu lesen. Verlangen Sie vor jeder Verlängerung eine schriftliche Antwort auf folgende Fragen:
- Sind Überschwemmung und Waldbrand jeweils gesondert gedeckt?
- Besteht ein weitergehender Schutz gegen Brand, Hagel, Sturm oder herabfallende Gegenstände?
- Wie hoch sind Versicherungswert und aktueller Marktwert?
- Welche Selbstbeteiligung gilt für das jeweilige Risiko?
- Sind Abschlepp-, Verwahrungs- und Dekontaminationskosten gedeckt?
- Gibt es besondere Bedingungen für einen unterirdischen Abstellort, ein geografisches Gebiet oder eine Stilllegung?
- Welche Telefonnummer und welche E-Mail-Adresse sind für eine unverzügliche Anzeige zu verwenden?
Prüfen Sie außerdem, ob der Fahrzeugwert nicht ohne Begründung über Jahre unverändert geblieben ist. Die gesetzliche Pflicht bezieht sich auf den aktuellen Marktwert. Ein unklarer oder veralteter Betrag kann nach einem Schaden zum Kern des Streits werden.
Praktische Regel: Bewahren Sie ein PDF des Versicherungsvertrags, die Nummer des Pannenhilfsdienstes und Fotos des Fahrzeugs aus der Zeit vor dem Schaden sowohl auf Ihrem Mobiltelefon als auch an einem anderen Ort auf. Geht das Gerät bei demselben Ereignis verloren oder wird es zerstört, kann die Kopie auf einem zweiten sicheren Speichermedium entscheidend sein.
17. Häufig gestellte Fragen
Benötigte das Auto während einer behördlichen Stilllegung Schutz gegen Überschwemmung und Waldbrand?
Ja. Der Gemeinsame Ministerialbeschluss sieht vor, dass ein behördlich stillgelegtes Fahrzeug nur gegen diese beiden Risiken und zu seinem aktuellen Marktwert versichert wird.
Deckt die einfache Kfz-Haftpflichtversicherung mein eigenes überflutetes Auto?
Nicht für sich allein. Die Haftpflichtversicherung betrifft Schäden Dritter. Für das Fahrzeug selbst ist der entsprechende Schutz gegen Überschwemmungsschäden oder eine andere vereinbarte Deckung erforderlich.
Wasser ist in den Innenraum eingedrungen, aber das Auto fährt. Soll ich es fahren?
Nicht, bevor es auf sichere Weise geprüft wurde. Wasser kann sich in elektrischen Bauteilen, Sicherheitssystemen, Schmierstoffen oder der Batterie befinden. Wenden Sie sich an den Pannenhilfsdienst und eine entsprechend qualifizierte Fachkraft.
Entschädigt mich der Staat, wenn ich die Pflichtdeckung nicht hatte?
Nach der geltenden Regelung ist eine versicherungspflichtige Person, die nicht versichert war, von staatlicher Hilfe für das Fahrzeug ausgeschlossen, wenn der Schaden nach dem 1. Juni 2025 durch Waldbrand oder Überschwemmung verursacht wird.
Muss der Versicherer innerhalb von 50 Tagen antworten?
Die Frist von 50 Kalendertagen betrifft die schriftliche Antwort auf eine förmliche Beschwerde. Sie macht nicht jede Schadenanzeige zu einer förmlichen Beschwerde und bestimmt für sich allein auch nicht, wann jedes Gutachten abgeschlossen sein muss.
Kann ich das Fahrzeug sofort reparieren lassen und die Rechnung später einreichen?
Erst nachdem Sie das Verfahren geprüft und den Versicherer informiert haben. Eine vorzeitige Reparatur kann wichtige Spuren beseitigen. Dringende Sicherheitsmaßnahmen müssen vollständig dokumentiert werden.
18. Amtliche Quellen und Prüfdatum
Die rechtlichen und praktischen Informationen wurden am 23. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft:
- Griechisches Parlament: Gesetz Nr. 5162/2024, Artikel 26.
- Gemeinsamer Ministerialbeschluss 94798 EX 2025, Regierungsblatt B' 2706/2.6.2025.
- Griechisches Parlament: Gesetz Nr. 2496/1997 über den Versicherungsvertrag.
- Bank von Griechenland: förmliche Beschwerden und Beschwerden zur Privatversicherung.
- Ministerium für Klimakrise und Zivilschutz: Hinweise zu Überschwemmungen.
- Gov.gr: Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge.
- Ministerium für Klimakrise und Zivilschutz: Nachrichten und Mitteilungen zur staatlichen Hilfe.
- Griechischer Verbraucherombudsmann: Beschwerde einreichen.
Versicherungsbedingungen, Unternehmensverfahren und staatliche Hilfsprogramme ändern sich. Prüfen Sie den Vertrag und die am Tag des Ereignisses geltenden Regelungen. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder technische Beratung.
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