Der Ausdruck „Bürger-Score“ klingt, als bezeichne er eine staatliche Kennzahl, die Menschen pauschal als „gute“ oder „schlechte“ Bürger einstuft. Genau das wurde in Griechenland jedoch nicht gesetzlich eingeführt. Der neue Rahmen betrifft die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit gegenüber dem Staat: Anhand finanzieller Daten wird geschätzt, wie wahrscheinlich es ist, dass eine natürliche oder juristische Person ihre Verpflichtungen erfüllt. Die Bezeichnung „staatlicher Teiresias“ ist eine journalistische Kurzform und nicht die rechtliche Bezeichnung des Systems.

Diese Unterscheidung ist keine sprachliche Nebensache. Eine Bonitätsbewertung kann reale wirtschaftliche Chancen beeinflussen und erfordert strenge Regeln, ist aber nicht automatisch mit dem chinesischen Sozialkreditsystem (Social Credit System) gleichzusetzen. Für einen sachgerechten Vergleich muss geprüft werden, wer bewertet, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden, wer das Ergebnis einsehen kann und welche Rechte die Bürger haben.

Die kurze Antwort: Griechenland hat keinen allgemeinen „Sozialscore“ eingeführt, der Meinungen, Freunde oder Beiträge im Internet bewertet. Geschaffen wurde ein staatliches System zur finanziellen Bonitätsbewertung, das vom Zentralen Kreditregister der Bank von Griechenland zu unterscheiden ist. Das System sieht den Abgleich öffentlicher Finanzdaten sowie den Einsatz statistischer Methoden und maschinellen Lernens vor. Damit ist es ein bedeutender Mechanismus des wirtschaftlichen Profilings, der zentrale Fragen zu Transparenz, Richtigkeit, menschlichem Eingreifen und Berichtigung sowie, wenn das Ergebnis an eine private Stelle übermittelt wird, zu einer spezifischen Einwilligung aufwirft.

1. Was sich 2026 in Griechenland geändert hat

Die Grundstruktur beruht auf Gesetz 4972/2022 über die Bonitätsbewertung gegenüber dem Staat. Im Jahr 2026 übertrug Gesetz 5301/2026 die betreffenden Zuständigkeiten von der Unabhängigen Behörde für Bonitätsbewertung auf das Generalsekretariat für den Finanzsektor und die Verwaltung privater Schulden im Ministerium für Nationale Wirtschaft und Finanzen. Diese organisatorische Änderung ist bedeutsam: Zuständig ist nicht mehr die ursprünglich vorgesehene unabhängige Behörde.

Im Juni 2026 stellte das Ministerium das System zur Bonitätsbewertung und das Register zur Überwachung privater Schulden vor. Im Juli wurden die Gemeinsamen Ministerialbeschlüsse 117113 EX 2026 und 117786 EX 2026 veröffentlicht. Sie konkretisieren die Methodik, die Bewertungsstufen, die Datenquellen, das Antragsverfahren und die technischen Parameter.

Aus dem Bestehen eines vollständigen institutionellen und technischen Rahmens folgt nicht, dass ohne individuellen Antrag oder offizielle Mitteilung davon ausgegangen werden darf, jeder Bürger verfüge bereits über einen aktiven Score, der überall verwendet werde. Sicher ist vielmehr, dass ein gesetzlich geregelter Mechanismus zur Erstellung einer Bonitätsbewertung besteht und bestimmte Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten vorgesehen sind.

2. Drei unterschiedliche Systeme dürfen nicht verwechselt werden

In Griechenland bestehen drei Infrastrukturen, die in der öffentlichen Debatte häufig miteinander vermischt werden:

  • Das System zur Bonitätsbewertung des Ministeriums verarbeitet vor allem Daten zum Zahlungsverhalten gegenüber dem Staat und erstellt eine Bewertung der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit.
  • Das Zentrale Kreditregister (CCR) der Bank von Griechenland erfasst detaillierte Daten zu Kreditengagements, etwa zu Darlehen, Finanzierungsleasing, Factoring und von Gläubigern gemeldeten Garantien.
  • Tiresias S.A. ist eine private Wirtschaftsauskunftei im Eigentum von Banken, die in Griechenland tätig sind. Für Zwecke des Kreditmarkts unterhält sie Datenbanken mit Angaben zum wirtschaftlichen Verhalten.

Das öffentliche Bewertungssystem, das CCR und Tiresias S.A. verwenden möglicherweise verwandte Begriffe, haben aber unterschiedliche Betreiber, Rechtsgrundlagen, Datenquellen sowie Zugangs- und Berichtigungsverfahren. Die journalistische Bezeichnung „staatlicher Teiresias“ bedeutet weder, dass das Privatunternehmen verstaatlicht wurde, noch dass die Datenbestände der drei Systeme identisch sind.

In der offiziellen Präsentation des Ministeriums heißt es außerdem, dass das erstgenannte System künftig Bonitätsbewertungen mit Bonitätsbewertungsstellen austauschen kann, um eine konsolidierte Bonitätsbewertung zu erstellen. Dies ist eine vorgesehene Möglichkeit zur Vernetzung und kein Beleg dafür, dass alle öffentlichen und privaten Datenbanken bereits zusammengeführt wurden oder dass für jeden Bürger eine dauerhafte, universelle Kennzahl besteht.

Das CCR erfasst monatlich Kreditengagements ab 2.000 EUR je Gläubiger-Schuldner-Paar für natürliche Personen und Einzelunternehmen sowie ab 5.000 EUR für juristische Personen. Schuldner können kostenlos eine Kreditauskunft anfordern und unrichtige Daten bestreiten. Das CCR ist nicht mit der staatlichen Bonitätsbewertung identisch, auch wenn beide Systeme zu einem vollständigeren Bild finanzieller Verpflichtungen beitragen.

3. Welche Daten die staatliche Bonitätsbewertung verwenden kann

Der Gemeinsame Ministerialbeschluss 117786 EX 2026 sieht vor, Finanzdaten aus öffentlichen Quellen abzurufen und miteinander zu verknüpfen. Zu den Daten der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) gehören Angaben aus den Steuererklärungen E1, E2, E3 und N, Einkommen, Ausgaben, Vermögensverhältnisse, die einheitliche Immobiliensteuer (ENFIA), festgesetzte Schulden, Zahlungen, Zahlungsregelungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Vorgesehen sind außerdem Daten des Zentrums für die Einziehung von Sozialversicherungsschulden (KEAO) zu Sozialversicherungsschulden, Zahlungen und Regelungen sowie Informationen aus dem Elektronischen Solvenzregister.

Natürliche Personen werden anhand grundlegender wirtschaftlicher Merkmale gruppiert, etwa als Arbeitnehmer mit oder ohne unternehmerische Tätigkeit, Rentner, Unternehmer, Landwirte, Personen mit Einkünften aus Vermögen und Personen ohne erklärtes Einkommen. Die Gruppierung ist für sich genommen weder eine Verurteilung noch eine abschließende Entscheidung. Sie dient dem statistischen Vergleich ähnlicher Fälle und der Einschätzung des Kreditrisikos.

Dies ist wirtschaftliches Profiling: die Verarbeitung von Daten, um Aspekte der finanziellen Lage und des wirtschaftlichen Verhaltens einer bestimmten Person zu bewerten oder vorherzusagen. Die Qualität und Aktualität der Quellen, die Erklärbarkeit des Ergebnisses und die Berichtigung eines Fehlers sind deshalb keine nachrangigen technischen Fragen.

4. Was 100 EUR, 500 EUR und 90 Tage tatsächlich bedeuten

Der Beschluss beschreibt ein Modell, das historische Daten untersucht und die Ausfallwahrscheinlichkeit über einen Zeitraum von zwölf Monaten zu schätzen versucht. Zur Bestimmung eines Ausfallereignisses im Modell werden wesentliche überfällige Beträge von 100 EUR bei natürlichen Personen und 500 EUR bei juristischen Personen genannt, wenn sie 90 Tage lang in Verzug bleiben.

Das bedeutet nicht, dass eine Schuld von 100 EUR automatisch zu einer bestimmten ungünstigen Stufe führt. Die Beträge und der Zeitraum dienen als technisches Kriterium für das Trainings- oder Bewertungsziel des Modells. Die endgültige Bonitätsbewertung ergibt sich aus weiteren Daten und Regeln. Diese Unterscheidung ist entscheidend, weil eine vereinfachende Darstellung unbegründete Ängste auslösen kann.

Die Methodik sieht zugleich eine jährliche Überprüfung und, soweit erforderlich, ein erneutes Training oder eine Neukalibrierung vor. Ein Algorithmus darf nicht wie ein unveränderliches Gesetz behandelt werden; er muss auf Genauigkeit, Verzerrungen und Veränderungen der realen Wirtschaft geprüft werden.

5. Welche Bonitätsstufen bestehen und warum D gesondert ist

Für natürliche Personen sieht die Methodik fünf Stufen der Bonitätsbewertung in den Bereichen A bis C vor. Für juristische Personen sind neun Stufen mit detaillierteren Zwischenabstufungen vorgesehen. Die Kategorie D wird gesondert für Fälle wesentlicher, aktuell überfälliger Schulden gegenüber dem Staat ausgewiesen.

Die vereinfachende Aussage „sechs Scores für Bürger und zehn für Unternehmen“ gibt die Methodik daher nicht präzise wieder. Es bestehen fünf beziehungsweise neun grundlegende Bewertungsstufen und zusätzlich die besondere Kennzeichnung D. Diese Unterscheidung ist wichtig, damit eine Prognose nicht mit dem Vorliegen einer bereits wesentlichen überfälligen Schuld verwechselt wird.

6. Wie die Bonitätsbewertung abgerufen wird und wie lange sie gilt

Die betroffene Person stellt über den vorgesehenen digitalen Dienst einen Antrag. Der Beschluss bestimmt, dass das Ergebnis spätestens binnen 24 Stunden erstellt und zusammen mit der entsprechenden Mitteilung bereitgestellt wird. Die Bonitätsbewertung ist drei Monate gültig. Danach ist eine neue Bewertung erforderlich, wenn ein aktuelles Ergebnis benötigt wird.

Die begrenzte Gültigkeitsdauer ist nachvollziehbar, weil sich Schulden, Zahlungsregelungen, Einkommen und Zahlungen verändern. Sie garantiert jedoch nicht automatisch die Richtigkeit. Enthält die ursprüngliche Quelle eine falsche Steueridentifikationsnummer, eine bereits beglichene, aber weiterhin als offen geführte Schuld oder eine verspätet aktualisierte Zahlungsregelung, kann das Ergebnis falsch bleiben, bis die Quelle berichtigt und die Bewertung neu berechnet wird.

7. Darf ein privates Unternehmen die Bonitätsbewertung einsehen?

Der Rechtsrahmen erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den Zugriff durch eine private Stelle. Eine dauerhafte allgemeine Ermächtigung ist nicht vorgesehen. Für jede konkrete Anfrage sind die ausdrückliche, spezifische und gesonderte Einwilligung der betroffenen Person, die Authentifizierung über Taxisnet und die erforderliche Aufhebung des Steuergeheimnisses für diese konkrete Übermittlung notwendig.

Bevor Bürger auf „Ich stimme zu“ klicken, sollten sie klar erkennen können:

  • wer genau die Bonitätsbewertung zu welchem Zweck anfordert,
  • welche Daten oder welches Ergebnis die anfragende Stelle erhält,
  • wie lange die anfragende Stelle diese Informationen speichert,
  • ob eine Ablehnung dazu führt, dass ein bestimmter Vertrag nicht geschlossen wird,
  • wie die Einwilligung widerrufen werden kann und was mit bereits erhaltenen Daten geschieht.

Die Einwilligung zu einer Anfrage darf nicht zu einer unbestimmten Erlaubnis für wiederholte Prüfungen werden. Fordert ein Unternehmen erneut ein Ergebnis an, ist ein neues, konkretes Verfahren erforderlich.

8. Was Bürger bei fehlerhaften Daten oder einer fehlerhaften Bonitätsbewertung tun können

Im ersten Schritt muss festgestellt werden, wo der Fehler liegt. Der Gemeinsame Ministerialbeschluss 117786 EX 2026 sieht einen elektronischen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung der verwendeten Daten mit den entsprechenden Nachweisen vor. Stammt die Angabe beispielsweise von AADE oder KEAO, muss der fehlerhafte Primärdatensatz auch bei der Stelle berichtigt werden, die ihn führt; andernfalls kann er bei einer späteren Bewertung erneut erscheinen.

Die Anfechtung der Richtigkeit der Bonitätsbewertung selbst ist davon zu unterscheiden. Artikel 59 des Gesetzes 4972/2022 sieht eine Klage beim örtlich zuständigen griechischen Verwaltungsberufungsgericht (Dioikitiko Efeteio) vor, gestützt auf die Daten zum wirtschaftlichen Verhalten, die bei Mitteilung der Bewertung vorlagen. Der Gemeinsame Ministerialbeschluss 117786 EX 2026 stellt klar, dass dieser Rechtsweg nicht elektronisch beschritten werden kann. Es handelt sich daher weder um einen einfachen Antrag im Portal noch um einen allgemeinen Verwaltungswiderspruch.

Praktische Regel: Benennen Sie bei einer Datenberichtigung die unrichtige Angabe, den Zeitraum, die Quellstelle und den Nachweis. Für eine Anfechtung der Bewertung selbst sollten Sie rechtzeitig eine fallbezogene griechische Rechtsberatung zu Zuständigkeit, Frist, Klagebefugnis und erforderlichen Beweisen einholen und das im Zeitpunkt der Handlung geltende Verfahren erneut prüfen.

9. Griechenland, China, die USA und Deutschland: der sachliche Vergleich

Land / SystemZuständige StelleWesentliche Daten und ZweckMögliche FolgenZentrale Rechte
GriechenlandMinisterium / Generalsekretariat und, gesondert, die Bank von Griechenland für das CCRÖffentliche Schulden, Einkommen, Vermögen, Zahlungen, Zahlungsregelungen und Kreditengagements; Einschätzung der finanziellen ZahlungsfähigkeitVerwendung bei einer wirtschaftlichen Bewertung und, mit spezifischer Einwilligung, Übermittlung an eine private StelleInformation, Auskunft und Berichtigung der Daten; gerichtlicher Rechtsbehelf gegen die Bewertung und Rechte nach der DSGVO
ChinaMehrere Behörden, Gerichte sowie lokale und branchenspezifische RegisterWirtschaftliche, gerichtliche und regulatorische Compliance in einem Netz von Registern und ListenBranchenaufsicht, öffentliche Listen und Beschränkungen im Zusammenhang mit konkreten Verstößen oder der Nichtbefolgung von EntscheidungenVerfahren zur Berichtigung und Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit in einem institutionellen Rahmen, der sich von dem der EU unterscheidet
USAPrivate Wirtschaftsauskunfteien und Scoring-Anbieter unter dem FCRA und besonderer AufsichtKredit- und Zahlungshistorie, Auslastung von Kreditrahmen und Alter der Konten; Einschätzung des KreditrisikosDarlehen, Zinssatz, Kreditkarte, Mietvertrag und in bestimmten Fällen Versicherungen oder andere VerträgeKostenlose Auskünfte, Bestreiten unrichtiger Angaben und Mitteilung über nachteilige Maßnahmen
DeutschlandPrivate Wirtschaftsauskunfteien, insbesondere die SCHUFADaten zu Verträgen, Konten und Zahlungen; Prognose der ZahlungswahrscheinlichkeitBank-, Telekommunikations-, Energie- und andere Verträge oder deren BedingungenAuskunft nach der DSGVO, Berichtigung und stärkere Transparenz infolge der Rechtsprechung des EuGH

Der wesentliche Unterschied besteht nicht darin, ob eine Zahl oder ein Buchstabe verwendet wird, sondern in Reichweite und Zweck der Bewertung. Griechenland, die USA und Deutschland bewerten jeweils ein klar umrissenes finanzielles Risiko. Das chinesische Sozialkreditsystem hat einen breiteren Anwendungsbereich: Es verknüpft die Einhaltung verwaltungsrechtlicher, gerichtlicher und regulatorischer Vorgaben mit Registern, Listen und branchenspezifischen Maßnahmen.

10. Wie Chinas System tatsächlich funktioniert und warum der Mythos eines einheitlichen Scores irreführend ist

Das verbreitete Bild einer einzigen landesweiten Zahl, die steigt, wenn sich jemand „gut“ verhält, und bei jeder sozialen Entscheidung sinkt, ist irreführend. China hat ein zersplittertes, aber zunehmend integriertes Ökosystem aus Bonitätsakten von Unternehmen und Einzelpersonen, Verwaltungslisten, gerichtlichen Sperrlisten, branchenspezifischer Aufsicht und Wiederherstellungsmechanismen entwickelt.

Die offiziellen Leitlinien von 2025 zielen auf einheitliche Regeln, eine bessere Bündelung von Bonitätsinformationen und den Schutz von Rechten. Das System bleibt jedoch deutlich umfassender als ein banküblicher Bonitätsscore. Ein bezeichnendes Beispiel sind Folgen, die an die Nichtbefolgung einer vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung geknüpft werden können, etwa Beschränkungen bestimmter Konsum- oder Reiseausgaben.

Die zutreffende Beschreibung lautet daher nicht: „China bewertet alle Bürger mit einer einzigen Zahl.“ China nutzt vielmehr mehrere Mechanismen, um Kreditwürdigkeit und Compliance zu erfassen und konkrete Pflichten durchzusetzen. Einige davon können Lebensbereiche über den Zugang zu einem Darlehen hinaus beeinflussen.

11. USA: private Bonitätsbewertung, kein staatlicher Sozialscore

In den USA gibt es einen etablierten privatwirtschaftlichen Markt für Bonitätsscores. Wirtschaftsauskunfteien erfassen die Historie von Darlehen, Kreditkarten, Zahlungen, Salden und dem Alter von Konten. Verschiedene Anbieter und Kreditgeber können unterschiedliche Modelle einsetzen; die bekannte Spanne von 300 bis 850 ist weder eine staatliche Bewertung noch der einzige vorhandene Score.

Der Score kann beeinflussen, ob ein Darlehen bewilligt wird, welcher Zinssatz und Kreditrahmen gelten und welche weiteren Bedingungen vereinbart werden. In bestimmten Bundesstaaten und Anwendungsfällen können Bonitätsinformationen auch Versicherungsentscheidungen beeinflussen. Der Fair Credit Reporting Act verlangt konkrete zulässige Zwecke, das Recht auf Auskunft und die Möglichkeit, unrichtige Angaben zu bestreiten, sowie eine Mitteilung, wenn auf Grundlage einer Bonitätsauskunft eine nachteilige Entscheidung getroffen wird.

Private Scores besitzen erhebliche praktische Wirkung. Das rechtliche Modell unterscheidet sich jedoch von der staatlichen Verarbeitung von Steuer- und Sozialversicherungsdaten in Griechenland. Die Gemeinsamkeit liegt im wirtschaftlichen Zweck, der Unterschied in der verantwortlichen Stelle, den Quellen und den Aufsichtsverfahren.

12. Deutschland: Was die SCHUFA ist und was sich 2026 geändert hat

Die SCHUFA ist keine staatliche Behörde. Sie ist eine private Wirtschaftsauskunftei, die Banken, Telekommunikationsanbietern, Energieunternehmen und anderen Vertragspartnern eine Einschätzung der Zahlungswahrscheinlichkeit bereitstellt. Am 17. März 2026 führte sie einen neuen Score von 100 bis 999 Punkten ein, der auf zwölf offengelegten Kriterien beruht. Zum Start nutzten etwa 25 % der Vertragspartner den neuen Score, während ältere branchenspezifische Scores weiterhin im Umlauf waren.

Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der SCHUFA-Rechtssache C-634/21 ist von entscheidender Bedeutung. Ein automatisiert ermittelter Score kann selbst als automatisierte Entscheidung im Sinne von Artikel 22 DSGVO gelten, wenn die Stelle, die formell über den Vertragsschluss entscheidet, diesem Score maßgebliche Bedeutung beimisst. Der Hinweis, „der Computer habe nur eine Empfehlung gegeben“, reicht daher nicht aus, wenn die formell entscheidende Stelle dem Score in der Praxis fast immer folgt.

13. Was die KI-Verordnung verbietet und als hochriskant einstuft

Die Verordnung (EU) 2024/1689 verbietet bestimmte Formen KI-gestützten Social Scorings, wenn natürliche Personen anhand ihres sozialen Verhaltens oder persönlicher Merkmale bewertet werden und das Ergebnis zu einer nachteiligen Behandlung in einem sachfremden Zusammenhang oder zu einer Behandlung führt, die gemessen am Verhalten ungerechtfertigt oder unverhältnismäßig ist.

Nicht jede Bewertung einer Person zu einem konkreten legitimen Zweck ist verboten. Die KI-gestützte Bonitätsbewertung natürlicher Personen wird in Anhang III jedoch als Hochrisikoanwendung eingestuft. Daraus folgen erhöhte Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Genauigkeit und Cybersicherheit, sobald die betreffenden Vorschriften gelten.

Nach der Änderung des Zeitplans durch den AI Omnibus sollen die Vorschriften für die in Anhang III aufgeführten Hochrisikoanwendungen ab dem 2. Dezember 2027 gelten. Für verbotene Praktiken und andere Pflichten der Verordnung gelten abweichende Anwendungsdaten. Bei jeder Bezugnahme auf die KI-Verordnung muss deshalb klar zwischen bereits geltenden und erst später anwendbaren Regeln unterschieden werden.

14. DSGVO: Wann menschliches Eingreifen erforderlich ist

Artikel 22 DSGVO gibt einer Person das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung einschließlich Profiling beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, wenn diese ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Es bestehen Ausnahmen, die jedoch an Voraussetzungen und Garantien gebunden sind.

In der Praxis ist nicht nur zu prüfen, wer den letzten Knopf drückt, sondern auch, ob eine echte menschliche Beurteilung stattfindet. Genehmigt ein Mitarbeiter mechanisch jede Empfehlung des Algorithmus, kann die menschliche Beteiligung rein formaler Natur sein. Je nach Verwendungszweck müssen Bürger menschliches Eingreifen verlangen, ihren Standpunkt darlegen und die Entscheidung anfechten können.

Daneben gelten die Rechte auf Information, Auskunft und Berichtigung sowie gegebenenfalls auf Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch. Eine Erklärung muss weder ein Geschäftsgeheimnis noch den gesamten Quellcode offenlegen. Sie muss aber aussagekräftig genug sein, damit Bürger verstehen können, welche Daten und welche grundlegende Logik das Ergebnis beeinflusst haben.

15. Praktische Prüfung, bevor Sie die Verwendung der Bonitätsbewertung gestatten

  1. Prüfen Sie die zuständige Stelle. Die staatliche Bonitätsbewertung, eine Kreditauskunft aus dem CCR und eine private Bonitätsauskunft sind verschiedene Dinge.
  2. Verlangen Sie den Zweck schriftlich. Für welchen Vertrag oder welches Verwaltungsverfahren wird das Ergebnis benötigt?
  3. Prüfen Sie die Primärdaten. Schulden, Zahlungen, Zahlungsregelungen, Immobilien und Einkommen müssen aktuell sein.
  4. Lesen Sie die Einwilligung. Sie muss sich auf die konkrete Stelle und die konkrete Anfrage beziehen, nicht auf unbestimmte künftige Verwendungen.
  5. Bewahren Sie das Ergebnis und sein Datum auf. Die Bonitätsbewertung gilt drei Monate und kann sich ändern.
  6. Verlangen Sie eine Erklärung. Beeinflusst das Ergebnis eine Entscheidung wesentlich, fragen Sie, welche Hauptfaktoren sich negativ ausgewirkt haben.
  7. Berichtigen Sie zuerst die Quelle. Ein Fehler bei AADE oder KEAO muss dort beanstandet und belegt werden.
  8. Unterscheiden Sie Berichtigung und Klage. Eine Datenberichtigung kann elektronisch beantragt werden. Die Anfechtung der Bewertung nach Artikel 59 führt zum örtlich zuständigen griechischen Verwaltungsberufungsgericht und erfordert eine rechtzeitige rechtliche Prüfung.
  9. Verlangen Sie eine menschliche Überprüfung. Dies gilt insbesondere, wenn die Bonitätsbewertung zu einer Ablehnung oder ungünstigeren Bedingungen führt.

16. Häufige Fragen

Haben bereits alle Bürger einen Score?

Es darf nicht als gegeben unterstellt werden, dass jeder Bürger über einen aktiven Score verfügt, der bei jeder Transaktion automatisch verwendet wird. Es bestehen ein gesetzlich geregeltes System und ein Verfahren zur Erstellung eines Ergebnisses. Die tatsächliche Nutzung muss sich aus einem konkreten Antrag, einer Mitteilung oder einer Übermittlung nachweisen lassen.

Werden soziale Medien, politische Meinungen oder Freunde geprüft?

Der geltende griechische Rechtsrahmen beschreibt Finanz-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Vermögensdaten. Er sieht keine Bewertung politischer Überzeugungen, von Beiträgen oder sozialen Beziehungen vor. Eine solche Erweiterung wäre ein anderes System und würde wesentlich schwerwiegendere Fragen nach der DSGVO, der KI-Verordnung und den Grundrechten aufwerfen.

Bedeutet eine Schuld von 100 EUR automatisch D?

Nein. Der Betrag von 100 EUR, die 90 Tage und der Zeitraum von zwölf Monaten beschreiben ein technisches Kriterium des Modells für natürliche Personen. Die besondere Kategorie D ist mit wesentlichen aktuell überfälligen Schulden verknüpft und darf nicht mechanisch mit jedem kleinen Betrag gleichgesetzt werden.

Kann eine Bank oder ein Unternehmen die staatliche Bonitätsbewertung ohne meine Einwilligung abrufen?

Die vorgesehene Übermittlung an eine private Stelle erfordert ein besonderes Verfahren, eine ausdrückliche und gesonderte Einwilligung für die konkrete Anfrage sowie die notwendige Aufhebung des Steuergeheimnisses. Andere Bonitätsinformationen können einem anderen rechtmäßigen Rahmen unterliegen. Fragen Sie daher, welche konkrete Auskunft verwendet wird.

An wen kann ich mich wenden, wenn das Ergebnis weder erklärt noch berichtigt wird?

Berichtigen Sie unrichtige Daten zunächst bei der Quelle und über den vorgesehenen elektronischen Antrag. Wenn Sie die Richtigkeit der Bewertung selbst anfechten, sieht Artikel 59 des Gesetzes 4972/2022 eine Klage beim örtlich zuständigen griechischen Verwaltungsberufungsgericht vor, nicht einen elektronischen Widerspruch im Portal. Bei einer Verletzung von Datenschutzrechten können Sie sich an die griechische Datenschutzbehörde wenden. Eine allgemeine Beschwerde darf die rechtzeitige Prüfung einer möglichen gerichtlichen Frist nicht ersetzen.

17. Die eigentliche Frage ist nicht, ob „wir zu China geworden sind“

Die griffige Schlagzeile „Social Credit kommt nach Griechenland“ lässt die wichtigere Wahrheit aus. Das griechische System hat einen klar umrissenen Zweck: die Bewertung der finanziellen Bonität. Das chinesische Sozialkreditsystem deckt dagegen ein breiteres Feld regulatorischer und gerichtlicher Compliance ab. Die USA und Deutschland zeigen jedoch, dass selbst ein rein wirtschaftlicher Score erhebliche praktische Macht entfalten kann, wenn er Darlehen, Wohnraum, Dienstleistungen oder Vertragsbedingungen beeinflusst.

Die entscheidende Frage lautet: Wer bestimmt, was der Score bedeutet, wer kann ihn einsehen, wie maßgeblich wird er und wie leicht lässt sich ein Fehler berichtigen? Öffentliche Aufsicht, Transparenz der Methodik, Datenqualität und eine echte menschliche Überprüfung werden darüber entscheiden, ob das Instrument verantwortungsvolle Kreditvergabe unterstützt oder einen neuen Mechanismus wirtschaftlicher Ausgrenzung schafft.

18. Ist es letztlich gut oder schlecht?

Die neutrale Antwort lautet, dass ein solches System für sich genommen weder eine Garantie für Modernisierung noch ein Unterdrückungsinstrument ist. Es kann Bürgern und Unternehmen helfen, ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, ungerechtfertigte Verzögerungen verringern, die Bewertung finanzieller Risiken einheitlicher machen und Fehler oder Probleme der Überschuldung früher sichtbar machen.

Dieselben Merkmale können jedoch schwerwiegendes Unrecht verursachen, wenn der Score zum intransparenten Selbstzweck wird, wenn veraltete oder fehlerhafte Daten immer wieder verwendet werden, wenn eine geringe oder vorübergehende Schuld ohne ihren tatsächlichen Kontext bewertet wird, wenn die Einwilligung auf das formale Anklicken einer Schaltfläche reduziert wird oder wenn Banken und andere Stellen dem Ergebnis mechanisch folgen. Dann kann der Score Menschen Türen verschließen, denen es schwerfällt nachzuweisen, dass das über sie vermittelte Bild fehlerhaft oder überholt ist.

Ob sich die Anwendung als vorteilhaft erweist, wird sich in der Praxis entscheiden: anhand von Datenminimierung und Datenrichtigkeit, einer klaren Begründung, der Beschränkung jeder Nutzung auf den angegebenen Zweck, einer echten menschlichen Überprüfung, rechtzeitiger Berichtigung und rechtzeitigem Widerspruch, der Kontrolle der Methodik und unabhängiger Aufsicht. Mit diesen Schutzvorkehrungen kann das System als nützliche wirtschaftliche Infrastruktur dienen. Ohne sie kann es zu einem Mechanismus wirtschaftlicher Ausgrenzung werden. Die abschließende Bewertung darf daher nicht auf der Bezeichnung „digitaler Teiresias“ beruhen, sondern auf den tatsächlichen Daten, Nutzungsweisen und Schutzvorkehrungen des Systems.

Für Bürger ist verlässliche Information die erste Schutzmaßnahme. Sie müssen wissen, was das System ist und was nicht, welche Daten es verwendet, wer die Bonitätsbewertung zu welchem konkreten Zweck anfordert, welche Einwilligung erforderlich ist und in welchem Verfahren sie eine Erklärung, Berichtigung oder erneute Prüfung verlangen können. Weder Alarmismus noch unkritische Sorglosigkeit helfen; entscheidend sind fundierte Informationen, die es Bürgern ermöglichen, ihre Rechte rechtzeitig auszuüben.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen auf Grundlage des Rechtsrahmens und der offiziellen Informationen, die am 30. August 2026 verfügbar waren. Er stellt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung dar. Die Ausübung von Rechten und die Anwendung von Fristen hängen von der zuständigen Stelle, der konkreten Anfrage, der Datenquelle und den Unterlagen des Einzelfalls ab.

Offizielle und institutionelle Quellen

  1. Ministerium für Nationale Wirtschaft und Finanzen, Vorstellung des Systems zur Bonitätsbewertung, 18.06.2026.
  2. Griechisches Parlament, Gesetz 4972/2022, insbesondere Artikel 59 zur Anfechtung einer Bonitätsbewertung.
  3. Amtlicher Text des Gesetzes 5301/2026, Griechisches Regierungsblatt, Reihe A, 74/15.05.2026, insbesondere Artikel 49 und 100.
  4. Gemeinsamer Ministerialbeschluss 117786 EX 2026, Griechisches Regierungsblatt, Reihe B, 4436/21.07.2026, technisches Verfahren und Modell zur Bonitätsbewertung.
  5. Gemeinsamer Ministerialbeschluss 117113 EX 2026, Griechisches Regierungsblatt, Reihe B, 4422/20.07.2026, Methodik und Bewertungsstufen.
  6. Bank von Griechenland, Zentrales Kreditregister.
  7. Bank von Griechenland, Inbetriebnahme des CCR und Meldeschwellen für Kreditengagements.
  8. Tiresias S.A., Unternehmensprofil und Anteilseigner.
  9. Tiresias S.A., Geschichte und Verwaltung von Daten zum wirtschaftlichen Verhalten.
  10. Verordnung (EU) 2016/679, insbesondere Artikel 12-16, 21 und 22.
  11. Gerichtshof der Europäischen Union, Rechtssache C-634/21, SCHUFA Holding.
  12. Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz.
  13. Verordnung (EU) 2026/1744, Änderung des Anwendungszeitplans für Pflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen.
  14. Europäische Kommission, offizieller Zeitplan für die Anwendung der KI-Verordnung.
  15. Staatsrat Chinas, Leitlinien zum Social-Credit-System, 31.03.2025.
  16. Europäisches Parlament, Studie zum Social-Credit-System Chinas.
  17. Federal Trade Commission, Credit Scores.
  18. Federal Trade Commission, Fair Credit Reporting Act.
  19. USAGov, Kreditauskünfte und Bonitätsscores.
  20. Verbraucherzentrale, neuer SCHUFA-Score 2026.
  21. Bundeskartellamt, Scoring und Verbraucherschutz.

Die Quellen und die Zeitpunkte der Anwendbarkeit wurden am 30. August 2026 geprüft.

Titelbild: Originalkomposition für Nomika Epilekta. Es zeigt weder eine echte staatliche Benutzeroberfläche noch einen offiziellen staatlichen Bonitätsscore.

Aktualisierung vom 31. August 2026: Kann man seine Daten bei Tiresias „verbergen“?

Nein, wenn damit eine Löschung oder ein Verschwinden des Eintrags gemeint ist. Es gibt jedoch ein offizielles und kostenloses Verfahren, mit dem eine natürliche Person Tiresias auffordern kann, ausgewählte Daten zum wirtschaftlichen Verhalten und/oder ihren Bonitäts-Verhaltensscore nicht an die jeweiligen Empfänger zu übermitteln.

Der Antrag berichtigt keinen falschen Eintrag, löscht keine Schuld, verkürzt keine gesetzliche Speicherfrist und macht die Person nicht unsichtbar. Nach Bewilligung erscheint im betreffenden Register ein Hinweis, dass die Person keine Übermittlung wünscht. Bank, Finanzierungsanbieter oder Unternehmen dürfen diesen Hinweis frei bewerten, auch mit möglichen Folgen für eine Kredit- oder Geschäftsentscheidung.

Welche Bereiche gewählt werden können

Das geltende amtliche Formular E-EK 02-7 erlaubt eine oder mehrere Optionen:

  • Nichtübermittlung aus dem Register für Pflichtverletzungen und Hypotheken/Vormerkungen (SAU-SYP),
  • Nichtübermittlung aus dem Register der Kreditengagements (SSX),
  • Nichtübermittlung aus dem Risikokontrollregister für Unternehmen (TSEK),
  • Nichtübermittlung des Bonitäts-Verhaltensscores oder
  • Nichtübermittlung aller genannten Bereiche.

Bei SAU-SYP, SSX oder dem Score selbst wird laut Formular im jeweiligen System kein Score berechnet. Der Empfänger sieht stattdessen den entsprechenden Hinweis auf die Nichtübermittlung.

Was weiterhin übermittelt wird

Bestimmte Angaben sind ausdrücklich ausgenommen: verlorene oder gestohlene Ausweise und Pässe, gekündigte Unternehmensverträge, abgetretene Ansprüche aus öffentlichen Bauaufträgen oder Zertifizierungen, Gesellschaftsdaten aus Amtsblatt und GEMI sowie Identifikationsdaten im Referenzregister. Auch eine bestimmte behördliche Maßnahme zum Entzug eines Scheckbuchs kann weiterhin übermittelt werden.

Das Verfahren gilt für Tiresias und die Empfänger dieser konkreten Register. Es bindet nicht jedes öffentliche oder private Register und ruft keine Informationen zurück, die vor Bewilligung rechtmäßig übermittelt wurden.

So wird der Antrag gestellt

  1. Laden Sie das amtliche Formular E-EK 02-7 für natürliche Personen herunter und wählen Sie Register beziehungsweise Score sorgfältig aus.
  2. Füllen Sie Identitätsdaten, frühere Ausweis- oder Steuernummern, Anschrift und gewünschten Antwortweg vollständig aus.
  3. Reichen Sie den Antrag per E-Mail an tiresias@tiresias.gr, persönlich oder postalisch ein. Bei elektronischer Übermittlung gelten die Tiresias-Anweisungen zur Erklärung über gov.gr/e-dilosi; andernfalls ist ein vollständig ausgefülltes Formular und, soweit verlangt, eine beglaubigte Unterschrift nötig.
  4. Bewahren Sie Versandnachweis und Aktenzeichen auf. Tiresias nennt eine durchschnittliche Antwortzeit von zehn Tagen, stets innerhalb der gesetzlichen Frist.

Die Nichtübermittlung kann jederzeit mit dem gesonderten Aufhebungsformular E-EK 02-9 beendet werden.

Nichtübermittlung, Berichtigung und Löschung sind verschieden

  • Auskunft: Welche Daten werden gespeichert und woher stammen sie?
  • Berichtigung: Unrichtige Daten werden mit Nachweisen korrigiert oder unvollständige ergänzt.
  • Löschung: Sie greift nur unter den Voraussetzungen von Art. 17 DSGVO und ohne gesetzliche Ausnahme.
  • Einschränkung oder Widerspruch: Sie richten sich nach Art. 18 und 21 DSGVO. Tiresias beschreibt die besondere Nichtübermittlung als Ausprägung der Verarbeitungseinschränkung aus dem früheren Regelungsrahmen.
  • Nichtübermittlung: Der Registerinhalt bleibt unverändert; nur die künftige Weitergabe in den gewählten Bereichen wird begrenzt und gekennzeichnet.

Für Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch ist das gesonderte DSGVO-Rechteformular E-EK 01-25 vorgesehen. Bei einer falschen Person, einem falschen Betrag oder einer bereits beglichenen Schuld ersetzt die Nichtübermittlung nicht die Berichtigung mit Belegen.

Nicht mit dem staatlichen Bonitätsbewertungssystem verwechseln

E-EK 02-7 betrifft die Register und den Behavior Score des privaten Unternehmens Tiresias. Es ist kein allgemeiner Ausstieg aus dem staatlichen Bonitätsbewertungssystem und verhindert nicht automatisch eine rechtmäßige Verarbeitung durch Behörden oder das Zentrale Kreditregister der Bank von Griechenland.

Im Zentralen Kreditregister kann ein natürlicher Schuldner einen Kreditauszug Typ A anfordern und nach Art. 120 Abs. 2 des Gesetzes 4972/2022 elektronisch eine Berichtigung oder Ergänzung anfechten. Dafür gilt ein eigenständiges Verfahren der Bank von Griechenland.

Prüfliste vor der Unterschrift

  1. Fordern Sie zuerst Auskunft an, damit Sie Register und konkreten Eintrag kennen.
  2. Liegt ein Fehler vor, beantragen Sie mit Belegen die Berichtigung.
  3. Vor einem Kreditantrag bedenken Sie, dass der Empfänger den Hinweis auf Nichtübermittlung berücksichtigen darf.
  4. Wählen Sie nur den benötigten Umfang und bewahren Sie Antrag, Anlagen und Antwort auf.
  5. Bei einer erheblichen vollautomatisierten Entscheidung ist das Recht aus Art. 22 DSGVO gegenüber dem entscheidenden Institut auszuüben, nicht nur gegenüber Tiresias.

Fazit: Es handelt sich um ein echtes Instrument zur Kontrolle der Übermittlung, nicht um eine Schaltfläche „bei Tiresias löschen“. Entscheidend ist, ob Auskunft, Berichtigung, eine rechtlich mögliche Löschung oder gezielt die Nichtübermittlung benötigt wird.

Offizielle Quellen: Tiresias – Bürgerservice, Tiresias – Rechtsgrundlagen und Datenschutzrechte und Bank von Griechenland – Zentrales Kreditregister und personenbezogene Daten.