Archivvermerk: Der Text stammt aus dem alten Archiv von Nomika Epilekta und wird mit Sorgfalt für eine historische und informative Lektüre bewahrt.
Aus den Medien erfuhren wir, dass zur Präsidentin des Areopags erstmals nach 117 Jahren Tätigkeit des höchsten Gerichts eine Frau ernannt wurde, nämlich die Vizepräsidentin des Areopags Eirini (Rena) Asimakopoulou.
Die Ernennung dieser Richterin am Areopag, im Alter von 65 Jahren, zur Präsidentin des Areopags wurde von den bekannten journalistischen Übertreibungen begleitet. Dazu gehört auch eine als bedeutend dargestellte Aussage der ausgewählten Richterin, wonach „Richter keine Götter sind“ [vgl. beispielhaft die Veröffentlichung in der Zeitung „To Vima“ vom Sonntag, 17.07.2011, S. 47 (A35), in der die gesamte Erklärung wiedergegeben ist: „Woher sind wir sicher, dass jemand zu Recht verliert? Sind wir Richter Götter?“].
Mit dieser Formulierung stützt die Journalistin Gianna Papadakou die Ansicht, die neue Präsidentin des Areopags „beziehe selbstkritisch Stellung zu Fragen der Justiz“ und erkenne an, dass auch fehlerhafte Gerichtsentscheidungen ergehen. Eine entsprechende Anmerkung erfolgte auch in dem Artikel „Gab es eine Reaktion?“ bei „nomika epilekta“, in dem die Äußerungen eines stellvertretenden Staatsanwalts am Berufungsgericht kritisiert wurden, der die gesetzgebende Gewalt unbegründet wegen der gewährten, völlig richtigen und gebotenen Möglichkeit des Freikaufs von Freiheitsstrafen tadelte. In jenem Artikel wurde betont, dass „die gesetzgebende Gewalt zu Recht den Freikauf von Freiheitsstrafen zugelassen hat, damit nicht diejenigen inhaftiert werden, die aus irgendeinem Grund gelegentlich gegen das Gesetz verstoßen haben oder das Unglück hatten, in eine Strafverfolgung verwickelt zu werden, die zu ihrer Verurteilung führte, welche nicht immer Ergebnis richtiger richterlicher Beurteilung ist“.
Auch die neue Präsidentin des höchsten Gerichts des Landes erkennt an, dass viele Gerichtsentscheidungen fehlerhaft sind. Dies führt insbesondere auf Grundlage strafgerichtlicher Urteile dazu, dass Unschuldige mit mehrjährigen Strafen in die Gefängnisse geschickt und vernichtet werden oder andere mit unverhältnismäßigen Strafen verurteilt werden, obwohl sie nicht hätten inhaftiert werden dürfen, etwa wegen der fehlerhaft unterbliebenen Anerkennung mildernder Umstände, aber auch weil der zentrale rechtsstaatliche Grundsatz systematisch verletzt wird, wonach der Angeklagte im Zweifel freizusprechen ist. Mit dieser brennenden Frage werden wir uns jedoch demnächst ausführlicher befassen.
Ferner ergibt sich aus den Zeitungsveröffentlichungen, dass die Auswahl dieser Richterin zur Präsidentin des Areopags auf den Umstand ihrer Begegnung mit dem Vorsitzenden des Parlamentsausschusses für Institutionen und Transparenz und heutigen Justizminister Miltiadis Papaioannou zurückgeführt wird, der Frau Asimakopoulou sympathisch fand, von ihr „beeindruckt“ war und sie für dieses höchste Staatsamt vorschlug.
In einer anderen Zeitung lesen wir, die Beförderung der Vizepräsidentin zur Präsidentin des Areopags stelle einen „Meilenstein für die Geschichte des höchsten Gerichts“ dar (Zeitung „Proto Thema“ vom 17.07.2011, S. 31), obwohl sie eine völlig normale Entwicklung ist, da keinerlei Diskriminierung, auch nicht wegen des Geschlechts, besteht und absolut verboten ist, im Gegensatz zur weiter und sehr weit zurückliegenden Vergangenheit [siehe in der Buchkritik Th. Karzis, „Die Frau im Mittelalter“]. Dies wird ausdrücklich in der Verfassung sowie in Artikel 21 § 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erwähnt, die in der Europäischen Union seit dem 01.12.2009 zusammen mit dem Vertrag von Lissabon gilt: „1. Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts sind verboten ...“. Außerdem sind die Gerichte unseres Landes inzwischen mehrheitlich oder häufig ausschließlich mit Frauen als Richterinnen besetzt, sodass die Besetzung eines der drei höchsten Gerichte des Landes durch eine Frau keine Überraschung darstellt.
Bemerkenswert ist auch, dass Journalisten sowohl das Fehlen besonderer Geselligkeit als auch die Integrität ihres Charakters und ihre tiefe wissenschaftliche Kenntnis, vor allem des Prozessrechts, als besondere Qualifikation darstellen. Denn mangelnde Geselligkeit ist keine Qualifikation, sondern ein ernstes Defizit, während Charakterintegrität und tiefe wissenschaftliche Kenntnis Qualifikationen aller Richter darstellen und darstellen müssen, sogar elementare und unerlässliche Voraussetzungen [vgl. dazu „To Vima“ vom 17.07.2011, S. 47 (A35)].
Schließlich ist auch die aus den Veröffentlichungen stammende Information bemerkenswert, wonach die neue Präsidentin des Areopags „sich unverhohlen anwaltfreundlich erklärte“ [„To Vima“ vom 17.07.2011]. Eine solche Erklärung hat keinen Sinn, es sei denn, auch in unserem Land herrscht die Mentalität autoritärer und absolutistischer Regime, was offenbar der Fall ist. Nach dieser Mentalität gilt die Funktion des Rechtsanwalts zumindest als lästig und jedenfalls als entbehrlich. Aus diesem Grund besteht in unserem Land eine für einen modernen europäischen Staat undenkbare Gegnerschaft zwischen Richtern und Rechtsanwälten.
Nach dieser Sichtweise mussten also die anwaltfreundlichen Gefühle der Präsidentin offenbart werden. Sie hat diese Gegnerschaft zusammen mit den übrigen Unregelmäßigkeiten der Rechtspflege zu beseitigen, indem sie ihren Kollegen geeignete Leitlinien gibt, denn das Verhalten vieler von ihnen weicht erheblich von dem anderer europäischer Richter ab [wie auch in dem Artikel „Justizgewalt“ bei „nomika epilekta“ angemerkt wurde].
Die Wahl einer Frau zur Präsidentin des Areopags war jedenfalls treffend. Neben anderen positiven Aspekten stellt sie zugleich einen weiteren Versuch dar, die öffentliche Meinung von den unüberwindbaren Problemen abzulenken, die fortlaufend durch die angewandten ungeschickten Politiken und die tatsächlich drittweltartige Mentalität entstehen, die in unserem Land weiterhin vorherrscht.
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