Archivhinweis: Der Text stammt aus dem alten Archiv von Nomika Epilekta und wird sorgfältig für eine historische und informierende Lektüre bewahrt.

Ein grundlegendes Anliegen der Gesellschaft besteht darin, dass in jeder Sache wirkliche Gerechtigkeit durch die Gerichte gewährt und das jedem Menschen innewohnende Rechtsempfinden innerhalb angemessener Frist befriedigt wird.

In unserem Land funktioniert, wie in allen gesellschaftlichen Bereichen und in allen staatlichen Institutionen und Funktionen, auch das staatliche System zur Beilegung von Streitigkeiten, also die rechtsprechende Gewalt, mangelhaft. Die Folge ist, dass keine rechtzeitige und wahre Gerechtigkeit gewährt wird, sondern eher eine Gerechtigkeit dem Anschein nach. Dies wird auf bestimmte Gründe zurückgeführt, einer davon ist die große Verzögerung selbst bei der Lösung geringfügiger Streitigkeiten und bei der Bestrafung der tatsächlich Schuldigen durch die Gerichte.

Auch die Gerichte erster Instanz, also die Einzelrichterlichen und Mehrköpfigen Landgerichte, verzögern die Verkündung ihrer Entscheidungen, sodass aus übermäßigen Verzögerungen unbillige Situationen für die Parteien und allgemeine Unzufriedenheit in der Bevölkerung entstehen.

Ein charakteristisches praktisches Beispiel macht die Langsamkeit gerichtlicher Entscheidungen selbst in einfachsten Sachen deutlich. Nach einem Verkehrsunfall vom 5. Februar 2006, bei dem Sachschäden an zwei beteiligten Fahrzeugen entstanden, wurde ein Betrag von 11.127 Euro zugesprochen, genau wie mit der Klage beantragt. Sowohl der Eigentümer des einen Fahrzeugs, eines Kleinlastwagens, als auch der Eigentümer und Fahrer des anderen, privat genutzten Fahrzeugs hatten jeweils Gegenklagen vom 23.05.2006 beziehungsweise 01.11.2006 erhoben. Diese wurden wegen Zusammenhangs gemeinsam am 09.02.2007 vom Einzelrichterlichen Landgericht Athen, Abteilung für Kraftfahrzeugsachen, verhandelt.

Der Streit wurde endgültig durch die Entscheidung Nr. 125/2008 des Einzelrichterlichen Landgerichts Athen entschieden, die am 09.01.2008 erging, also nach Ablauf eines Jahres seit der mündlichen Verhandlung. Für diesen einfachen Streit zwischen zwei Bürgern war somit der übermäßig lange Zeitraum eines ganzen Jahres erforderlich. Mit der Entscheidung wurde festgestellt, dass der Fahrer und Eigentümer des privat genutzten Fahrzeugs verantwortlich war; folglich wurde die eine Klage stattgegeben und die andere, die Gegenklage, abgewiesen.

Wegen der einjährigen Wartezeit bis zur Entscheidung erster Instanz wurde gegen das erstinstanzliche Urteil keine Berufung eingelegt. Der Rechtsstreit endete daher, weil die unterlegene Partei ihre Niederlage hinnehmen wollte, um "damit fertig zu werden", und nicht weil sie durch die Entscheidung des Landgerichts überzeugt worden wäre, wonach die ausschließliche Verantwortung für den Verkehrsunfall den Fahrer des privat genutzten Fahrzeugs und nicht die Fahrerin des Kleinlastwagens traf, deren Fahrverhalten nach dem Gerichtsurteil tadellos gewesen sei.

Anlässlich dieser relativ neuen erstinstanzlichen Entscheidung wird der Zustand im Bereich der sogenannten Justiz, also bei den Gerichten und ihrer Arbeitsweise, besonders mit Blick auf die Langsamkeit der Beilegung auch solcher Streitigkeiten verständlich, die mit sehr schneller Verfahrensweise sofort gelöst werden müssten. Bürger sollten nicht gezwungen sein, erhebliche Lebenszeit aufzuwenden und sich, nicht nur materiell, in vergeblichen gerichtlichen Auseinandersetzungen aufzureiben, die häufig anwachsen und aus geringfügigen Dingen zu quälenden und endlosen Angelegenheiten für die Beteiligten werden.

Zu beachten ist, dass schwerwiegendere Entscheidungen, also Entscheidungen über größere, wirtschaftlich höchst bedeutsame und komplexe Streitigkeiten, in der Regel zehn bis zwanzig Jahre oder sogar länger benötigen, bis sie unanfechtbar werden und vollzogen werden können. In zahlreichen Fällen leben die ursprünglichen Parteien dann nicht mehr, und der Streit samt seinen schmerzlichen Folgen geht auf die Erben über.

Mit diesen brennenden Fragen einer schnellen, wirksamen und wirklichen Gerechtigkeit müssen sich die zuständigen Stellen und die Vertreter der verschiedenen Verbände, der Richter, Rechtsanwälte und anderer, dringend befassen, nicht aber mit gewerkschaftlichen Druckschriften, gesellschaftlichen Veranstaltungen, künstlerischen Zusammenkünften und der Werbung für jeweils hervortretende Verbandsvertreter, deren Fotos bei jeder Gelegenheit verteilt werden. Darauf wurde bereits in unserem früheren Beitrag zur berechtigten Kritik an gewerkschaftlichen Druckschriften hingewiesen, dem Artikel vom Juni 2011 mit dem Titel "Kritik an gewerkschaftlichen Druckschriften".