Archivvermerk: Der Text stammt aus dem alten Archiv von Nomika Epilekta und wird mit Sorgfalt für eine historische und informative Lektüre bewahrt.
Nach etwa neun Jahren gab das Verwaltungsgericht erster Instanz Athen mit seinem Endurteil Nr. 1881/2011 (das nicht ausgeschlossen vom Berufungsgericht aufgehoben werden kann) der Klage der Familie von Alexandra B. teilweise statt. Die Familie besteht aus ihren Eltern und ihrem Bruder. Alexandra B. war hilflos ihrem Tod überlassen worden und starb vergiftet in ihrer Zelle in den Justizvollzugsanstalten Korydallos, wo sie mit Verantwortung der zuständigen staatlichen Organe in Untersuchungshaft genommen worden war, um "gebessert" zu werden.
Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Justizvollzugsbediensteten (Gefängniswärterinnen), die in den Frauengefängnissen Korydallos Dienst taten, und folglich der Staat, dessen Organe diese Bediensteten waren, für den Drogentod der Untersuchungsgefangenen verantwortlich seien. Es handelte sich um eine junge Frau von nur 22 Jahren, Studentin, mehrsprachig, mit hervorragenden Leistungen und Auszeichnungen in Studium und Sport, weil die Bediensteten ihre Pflichten fahrlässig erfüllt hatten. Die Justizvollzugsbediensteten, hier Frauen, hatten die dienstliche Pflicht, die Einführung von Betäubungsmitteln in das Gefängnis auszuschließen; solche Stoffe verwendeten auch die drei drogenabhängigen, kranken Frauen, die eingeschlossen und hilflos einen schrecklichen Tod starben, darunter Alexandra.
Konkret trat der Tod von A. B. am 31.12.2002 ein, als das neue Jahr anbrach, zusammen mit zwei weiteren jungen Frauen, einer 19-Jährigen und einer 41-Jährigen. Alle waren gemeinsam in derselben Todeszelle eingeschlossen, wegen des Gebrauchs von Betäubungsmitteln, deren Handel innerhalb der Gefängnisse mit Kenntnis der zuständigen Stellen ungehindert stattfindet. Nach einer eidlichen Aussage einer Justizvollzugsbediensteten, die im Rahmen der Untersuchung zum Tod der drei Frauen abgegeben wurde, trägt der Drogenhandel innerhalb der Gefängnisse zur "Ruhe" der Gefangenen und zur Ruhe der "Besserungsanstalten" bei.
Anlässlich des Todes dieser jungen Frauen, der durch das Urteil des Verwaltungsgerichts erster Instanz Athen festgestellt wurde, sowie wegen anderer ähnlicher Vorfälle erstattete die Nichtregierungsorganisation "Bürgervereinigung für Menschenrechte" im Jahr 2010 durch ihren Vorsitzenden namentliche, eidliche Anzeigen und übergab der Staatsanwaltschaft beim Gericht erster Instanz Piräus konkrete schriftliche Beweismittel, damit der Staatsmechanismus in die richtige Richtung der Verfolgung der Drogenhändler bewegt werde und die Drogenabhängigen in Ruhe gelassen würden, damit sie behandelt werden können.
Anzumerken ist, dass sich die gesamte staatliche Strenge nicht gegen die Händler des Todes und gegen die eidbrüchigen Staatsbediensteten erschöpft, die für solche Vorfälle verantwortlich werden, sondern vor allem gegen kranke junge Menschen. Diese werden durch monatelange Untersuchungshaft, die stets verlängert wird, durch fortlaufende Strafverfolgungen und durch Strafen unmenschlicher Freiheitsstrafe, gewöhnlich lebenslanger Freiheitsstrafe, zugrunde gerichtet. Jüngst ist im Übrigen der Fall der Ablehnung des Antrags einer untersuchungsgefangenen Wöchnerin, zusammen mit ihrem Neugeborenen entlassen zu werden. Der Antrag wurde durch Beschluss des Rates der Strafrichter beim Gericht erster Instanz Athen mehrheitlich abgelehnt (Nomika Epilekta: "Die Untersuchungshaft einer jungen Mutter bleibt aufrechterhalten"), mit der Folge, dass diese junge Frau im Gefängnis blieb, unter Verstoß gegen die Unschuldsvermutung, aber auch gegen die Grundsätze des Humanismus und der Zivilisation, die in unserem Land keine besondere Achtung und Wertschätzung erfahren.
Zu dem vorstehenden Urteil des Verwaltungsgerichts erster Instanz Athen wird ein ausführlicher Hinweis folgen, mit Bezug auf die entsprechende Würdigung des Mehrpersonengerichts erster Instanz Athen, das das Leben derselben jungen Frau mit dem Betrag von 20.000 € bewertete.
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