Archivhinweis: Der Text stammt aus dem alten Archiv von Nomika Epilekta und wird sorgfaeltig fuer eine historische und informative Lektuere erhalten.
Der Text beginnt mit Artikel 1 der griechischen Verfassung: Griechenland ist eine praesidiale parlamentarische Demokratie; Grundlage der Staatsordnung ist die Volkssouveraenitaet; alle Gewalten gehen vom Volk aus, bestehen fuer dieses und die Nation und werden nach Massgabe der Verfassung ausgeuebt.
Diese feierliche Aussage erscheine der Autorin inzwischen als leerer Buchstabe. Sie erinnert an den Stolz, mit dem sie als Kind in Deutschland sagte, sie sei Griechin, und an die lange Geschichte eines Landes, aus dessen Stadt die Demokratie entsprang. Heute aber empfinde sie Scham, weil die Demokratie in ihrem Land durch die eigenen Landsleute auf rohe und unerwartete Weise ausgehoehlt worden sei.
Zur ersten Verfassungsbestimmung fragt der Text, ob eine wirkliche parlamentarische Demokratie noch sichtbar sei. Das fruehere Band zum glanzvollen Erbe scheine zerschnitten. Die Autorin nimmt dabei auch sich selbst nicht aus: Alle haetten durch Tun oder Unterlassen beigetragen, dass die verfassungsrechtlichen Begriffe missverstanden und entleert wurden.
Zur Volkssouveraenitaet fragt sie, welche Folgen eintreten, wenn das Volk selbst der Verantwortung nicht gerecht wird, die seine Herrschaft voraussetzt. Wenn die Souveraenitaet nicht traegt, was sie tragen soll, werden Bilder, Gefuehle und Wirklichkeit unertraeglich. Dennoch bleibt die Hoffnung, dass auch jetzt noch etwas geschehen kann.
Die dritte Bestimmung wird als bitterste Ironie gelesen. Die Gewalten gingen zwar vom Volk aus; doch das Volk habe sie oft grosszuegig jenen ueberlassen, die am meisten oder am ueberzeugendsten versprachen. Die Aussage, dass Gewalt fuer Volk und Nation besteht, sei missverstanden worden als Recht, sich selbst und die eigenen Kinder einzurichten. Am Ende steht die Anerkennung eigener Mitschuld und die Hoffnung, dass noch eine Gelegenheit zur Wiedergutmachung bleibt.
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