Archivvermerk: Der Text stammt aus dem alten Archiv von Nomika Epilekta und wird mit Sorgfalt für eine historische und informative Lektüre bewahrt.
Der Staat schafft fortlaufend neue Formen von Straftaten oder verschärft alte. Unter ihnen wird durch Artikel 348A des Strafgesetzbuchs Pornografie als Straftat verfolgt, wenn sie sich insbesondere gegen Minderjährige richtet. Damit versucht der Staat, Minderjährige zu schützen, die unmittelbarer Gefahr durch Angriffe jener ausgesetzt sind, die mit rücksichtslosem Charakter die Schwäche der Minderjährigkeit ausnutzen, um Gewinn zu erzielen, ohne sich für die Folgen ihres konkreten kriminellen Verhaltens zu interessieren.
Diese neuere Vorschrift des Artikels 348A des Strafgesetzbuchs verfügt wegen ihrer jüngeren Einführung noch nicht über eine reiche Rechtsprechungsumrahmung. Daher lässt sich nicht beurteilen, ob sie bei ihrer praktischen Anwendung eine erfolgreiche und treffende Gesetzgebung war.
Aus der bislang relativ geringen Rechtsprechungsproduktion können jedoch bestimmte Gedanken und Bewertungen, also gutgläubige Kritik, formuliert werden, die für Schlussfolgerungen zur Bedeutung der Vorschrift im Kampf um den Schutz der Gesellschaft vor entsprechender Kriminalität und konkret zum Schutz Minderjähriger vor den fortlaufenden Angriffen rücksichtsloser Täter nützlich sind.
Um die gesellschaftliche Reaktion auf diese konkrete Form der Kriminalität deutlich zu machen, die mit Kindheit, kindlicher Unschuld, kindlicher Widerstandsschwäche und Minderjährigkeit insgesamt verbunden ist und Schutz benötigt, hat der Gesetzgeber diese Form der Kriminalität unter bestimmten Voraussetzungen zum Verbrechen erhoben.
Mit anderen Worten ist die zu prüfende Straftat im Gesetz unter Achtung von Artikel 7 der Verfassung so gestaltet und typisiert worden, dass sie die erforderliche genaue Beschreibung erhält, die bekanntlich und nach geltendem Recht nicht alle Verhaltensweisen besitzen, die zu Straftaten erhoben wurden.
In solchen Fällen, in denen konkrete Handlungen zu Straftaten und sogar zu Verbrechen erhoben werden, muss die Verfolgungsbehörde jedoch mit besonderer Sorgfalt, Ernsthaftigkeit und Besonnenheit tätig werden. So sollen übereilte Verfolgungen gegen Personen vermieden werden, die wegen der erheblichen Folgen für den Täter solcher Handlungen als verdächtig gelten, die unter den Tatbestand dieser Vorschrift fallen.
Hervorzuheben ist einerseits, dass diese Vorschrift ein Mittel oder Werkzeug zur Bekämpfung des entsprechenden kriminellen Verhaltens durch Verfolgung der Täter jener Handlungen ist, die in diesem Artikel als Verbrechen typisiert werden. Andererseits stellt sie auch eine starke Waffe dar, mit der der staatliche Verfolgungsmechanismus ausgestattet ist. Diese Waffe muss mit Wissen, Besonnenheit und äußerster Sorgfalt aktiviert und verwendet werden, damit sie jeweils ihre Ziele erreicht, ohne Kollateralschäden zu verursachen, also ohne ahnungslose, vollkommen gesetzestreue und im Kern ungeschützte Bürger zu belasten, indem ihr strafrechtlich belangloses Verhalten häufig als verbrecherisches Verhalten eingeordnet wird, mit allem, was dies zu ihren Lasten bedeutet.
Anlass für die vorstehenden knappen Gedanken gab ein konkreter Fall, dessen kurze Darstellung nützlich sein wird, damit Missbräuche der betreffenden strafrechtlichen Vorschrift vermieden werden. Mit anderen Worten sollen Angriffe der Verfolgungsbehörde und insbesondere der Polizei gegen alle und jeden vermieden werden, ebenso die Belastung Unschuldiger, die Kriminalisierung strafrechtlich belangloser Handlungen und letztlich die buchstäbliche Herstellung von Schuldigen, die Überbeschäftigung staatlicher Amtsträger und ihre Ablenkung samt ihrer Aufmerksamkeit von tatsächlich kriminellen Verhaltensweisen, die dadurch unbestraft bleiben, ebenso wie die wirklichen Täter unbestraft und ungezügelt bleiben.
Demnächst wird ein Dialog über die Straftat der Kinderpornografie und ihre Behandlung durch die Gerichte, vor allem in Griechenland, eröffnet werden, mit einer Bewertung, ob die gesellschaftliche Behandlung und die Beseitigung des Phänomens der Kinderpornografie gelungen oder gescheitert ist.
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