Künstliche Intelligenz kann schon heute Rechtsprechung auffinden, Tausende Seiten einer Gerichtsakte ordnen und Zusammenhänge vorschlagen, deren Prüfung einen Menschen mehrere Tage kosten würde. Die entscheidende Frage ist jedoch nicht, ob ein solches Werkzeug schnell ist. Entscheidend ist, wer die Quellen kontrolliert, wer die rechtliche Begründung erläutert und wer die Verantwortung übernimmt, wenn das Ergebnis Freiheit, Eigentum oder Familienleben eines Menschen berührt.

Der europäische Rechtsrahmen verbietet nicht jeden Einsatz von KI in der Justiz. Er zieht aber eine wesentliche Grenze zwischen technischer Unterstützung und der Ausübung richterlicher Entscheidungsgewalt. Die Entscheidung muss menschlich, begründet und überprüfbar bleiben. Ein Softwareergebnis darf nicht wie eine unsichtbare Autorität wirken, die weder das Gericht noch eine Partei oder deren Rechtsbeistand untersuchen kann.

1. Welche Systeme als hochriskant eingestuft werden

Anhang III Nummer 8 Buchstabe a der europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz stuft Systeme als Hochrisikosysteme ein, die bestimmungsgemäß von einer Justizbehörde oder in deren Auftrag verwendet werden sollen, um bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Rechtsvorschriften sowie bei der Anwendung des Rechts auf einen konkreten Sachverhalt zu unterstützen. Bestimmte Anwendungen zur alternativen Streitbeilegung folgen derselben Einordnung.

Diese Einstufung erfasst nicht jedes Programm, das in einem Gericht eingesetzt wird. Ein System für den elektronischen Rechtsverkehr, die Terminverwaltung oder die Anonymisierung kann eine rein unterstützende Verwaltungstätigkeit ausführen, ohne die richterliche Entscheidung zu beeinflussen. Maßgeblich ist die tatsächliche Funktion des Systems und nicht seine Produktbezeichnung.

Wählt ein Werkzeug die Rechtsprechung aus, die das Gericht zu sehen bekommt, bewertet es die Glaubhaftigkeit eines Vorbringens, schlägt es die anzuwendende Vorschrift vor oder erstellt es einen Entwurf der Entscheidungsgründe, ist sein Einfluss inhaltlich. Dann genügt die Bezeichnung als "Bürohilfe" nicht, nur weil die endgültige Unterschrift von einem Menschen stammt.

2. Was eine menschliche Entscheidung bleiben muss

In einem Erwägungsgrund erläutert die Verordnung, dass KI die rechtsprechende Gewalt unterstützen kann, die letztendliche Entscheidungsfindung jedoch nicht ersetzen soll und weiterhin eine von Menschen ausgeübte Tätigkeit bleiben muss. Diese Aussage leitet die Auslegung des Rechtsrahmens; für sich allein ist sie kein schlichtes, absolutes Verbot jeder algorithmischen Funktion.

In der Praxis verlangt eine menschliche Entscheidung mehr als einen abschließenden Mausklick. Richterinnen und Richter müssen in der Lage sein:

  • die tatsächlichen und rechtlichen Quellen zu prüfen, auf denen die Ausgabe beruht,
  • Lücken, Verzerrungen oder fehlerhafte Fundstellen zu erkennen,
  • den Vorschlag ohne technischen oder dienstlichen Druck abzulehnen oder zu ändern,
  • eine eigenständige Begründung zu formulieren, die auf das Vorbringen der Parteien eingeht,
  • persönlich die richterliche Verantwortung für die daraus hervorgehende Entscheidung zu tragen.

Die bloße Übernahme eines automatisch erzeugten Textes wird nicht dadurch zu wirksamer menschlicher Aufsicht, dass eine Unterschrift hinzugefügt wird. Die richterliche Unabhängigkeit setzt die echte Möglichkeit voraus, den Vorschlag zu verstehen und von ihm abzuweichen.

3. Was nach der Änderung des Zeitplans gilt

Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat die Anwendung bestimmter Teile des Kapitels III auf die in Anhang III genannten Hochrisikosysteme auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Die Verschiebung betrifft das besondere Bündel regulatorischer Pflichten; sie macht den Zeitraum bis dahin nicht zu einem rechtsfreien Raum.

Vor der vollständigen Anwendbarkeit dieser besonderen Vorschriften gelten je nach Fall weiterhin die Datenschutz-Grundverordnung, die Europäische Menschenrechtskonvention, das Recht auf ein faires Verfahren, der Grundsatz richterlicher Unabhängigkeit, die nationalen Verfahrensregeln und die Begründungspflicht. Die Verzögerung ist keine Erlaubnis für unbeaufsichtigte Versuche an echten Rechtssachen.

Jeder Pilotbetrieb benötigt einen klar festgelegten Zweck, beschränkten Datenzugang, kontrollierte Quellen, eine Dokumentation der Nutzung, eine Risikobewertung und ein Verfahren zur sofortigen Unterbrechung, sobald ein Fehler oder eine Ungleichbehandlung sichtbar wird.

4. Wann ein Recht auf Erläuterung besteht

Artikel 86 der KI-Verordnung gewährt einer betroffenen Person unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, klare und aussagekräftige Erläuterungen zur Rolle eines Hochrisikosystems im Entscheidungsverfahren und zu den wesentlichen Elementen der Entscheidung zu erhalten. Er betrifft eine Einzelentscheidung des Betreibers, die auf der Ausgabe eines bestimmten Systems aus Anhang III beruht und Rechtswirkungen entfaltet oder Gesundheit, Sicherheit oder ein Grundrecht erheblich beeinträchtigt.

Dieses Recht bedeutet nicht automatisch Zugang zum Quellcode. Ebenso führt nicht jede Softwarenutzung zur Unwirksamkeit einer Entscheidung. Die betroffene Person darf aber nicht mit der unbestimmten Auskunft abgespeist werden, "das System" habe das Ergebnis geliefert. Sie muss verstehen können, ob und wie die Ausgabe das Ergebnis beeinflusst hat, damit sie ihre Rechte wirksam wahrnehmen kann.

Artikel 86 gilt seit dem 2. August 2026 und gehört nicht zu den Vorschriften, deren Anwendung durch die Verordnung 2026/1744 verschoben wurde. Ob die Norm im Einzelfall eingreift, richtet sich stets nach den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der konkreten Sache.

5. Mindestgarantien für ein faires Verfahren

Wirkt ein System inhaltlich an der Bearbeitung eines Verfahrens mit, erschöpfen sich die erforderlichen Schutzvorkehrungen nicht in der Cybersicherheit. Hinzukommen müssen Verfahrensgarantien, die einer Partei ermöglichen, den Einsatz zu erkennen, zu prüfen und anzufechten.

  • Quellenprüfung: Jede Gerichtsentscheidung, Vorschrift oder Tatsachenangabe, die das System vorschlägt, muss anhand des authentischen Textes oder Datensatzes überprüft werden.
  • Protokollierung: Das eingesetzte Werkzeug, seine Version, die Eingabedaten, der Nutzungszeitpunkt und die wesentlichen menschlichen Eingriffe sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Offenlegung: Hat der Einsatz die Beurteilung wesentlich beeinflusst, kann seine Verheimlichung das rechtliche Gehör, das kontradiktorische Verfahren und eine wirksame Anfechtung beeinträchtigen.
  • Waffengleichheit: Keine Partei darf mit einer technischen Schlussfolgerung konfrontiert werden, die nur die Gegenseite oder das Gericht untersuchen kann.
  • Prüfung auf Verzerrungen: Daten, Indikatoren und Fehlerquoten sollten mit Blick auf Gruppen getestet werden, die unterschiedlich betroffen sein können.
  • Widerspruchsmöglichkeit: Es muss ein praktikabler Weg bestehen, unrichtige Daten zu berichtigen und die Methode oder das Ergebnis anzufechten.

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung und eine Grundrechte-Folgenabschätzung werden nicht bei jeder einfachen Anwendung automatisch ausgelöst. Vor einem Einsatz in echten Rechtssachen müssen sie aber geprüft werden, wenn die Voraussetzungen der DSGVO beziehungsweise der KI-Verordnung erfüllt sind.

6. Was der griechische Rechtsrahmen vorsieht

Das griechische Gesetz Nr. 5321/2026 gestaltet den nationalen Rahmen für die Anwendung der KI-Verordnung und sieht unter anderem ein Register der im öffentlichen Sektor eingesetzten Systeme künstlicher Intelligenz vor. Die griechische Datenschutzbehörde hat innerhalb des nationalen Aufsichtssystems Aufgaben für Fragen übernommen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Das Register verbessert die Transparenz, ersetzt aber keine Rechtmäßigkeitsprüfung. Die Eintragung eines Systems beweist für sich allein weder seine Genauigkeit und Unvoreingenommenheit noch seine Eignung für jeden gerichtlichen Einsatz. Der Beitrag behauptet ebenso wenig, dass jedes heute an einem griechischen Gericht eingesetzte digitale Werkzeug ein Hochrisikosystem sei. Seine tatsächliche Funktion muss bewertet werden.

7. Was verbindliches Recht und was Orientierung ist

Die KI-Verordnung, die Datenschutzvorschriften und die nationalen Verfahrensgarantien bilden den verbindlichen Rechtsrahmen. Daneben hat die Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz des Europarats, CEPEJ, die Europäische Ethik-Charta von 2018, ein Bewertungsinstrument von 2023 und Leitlinien von 2025 zur generativen KI veröffentlicht. Diese Texte sind wichtige Maßstäbe für Gestaltung und Kontrolle, entfalten aber für sich genommen keine Gesetzeskraft.

Das Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz, CETS 225, war bei der Quellenprüfung noch nicht in Kraft. Griechenland wurde in der offiziellen Tabelle weder als Unterzeichner noch als Ratifikationsstaat geführt. Außerdem beschrieb die Seite des Beirats Europäischer Richterinnen und Richter zur Stellungnahme Nr. 29 eine Arbeit in Vorbereitung; sie darf nicht als bereits angenommene Stellungnahme dargestellt werden.

8. Welche Fragen Bürger und Rechtsanwälte stellen können

Gibt es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein KI-Werkzeug eine individuelle Entscheidung wesentlich beeinflusst hat, sind vor allem praktische Fragen hilfreich:

  1. Welches System wurde für welche Funktion und von welcher Stelle eingesetzt?
  2. Diente seine Ausgabe nur der Verwaltung, oder beeinflusste sie tatsächliche oder rechtliche Schlussfolgerungen?
  3. Welche Quellen und welche personenbezogenen Daten wurden verwendet?
  4. Wer hat das Ergebnis geprüft, und welche Änderungen wurden vorgenommen?
  5. Wurden die Systemversion und der konkrete Einsatz dokumentiert?
  6. Gab es eine Möglichkeit zur Datenberichtigung und zu einer wirksamen Anfechtung?
  7. Greift Artikel 86 oder ein anderes Recht auf Information, Zugang oder Begründung ein?

Die Antwort hängt von der Rolle des Werkzeugs, der Verfahrensart und dem anwendbaren Recht ab. Der bloße Verdacht eines KI-Einsatzes reicht nicht aus, um die Aufhebung einer Gerichtsentscheidung oder Verfahrenshandlung zu rechtfertigen. Erforderlich ist ein Zusammenhang zwischen der Nutzung, der konkreten Verfahrensgarantie und der tatsächlichen Auswirkung auf den Fall.

9. Was der neue Rechtsrahmen nicht besagt

  • Er verbietet Gerichten nicht, ein rechtmäßiges Recherche- oder Organisationswerkzeug zu verwenden.
  • Er erlaubt nicht, die endgültige Entscheidung einem undurchsichtigen Modell zu überlassen.
  • Er garantiert nicht, dass ein zertifiziertes oder registriertes System fehlerfrei arbeitet.
  • Er gewährt nicht jeder Person unbegrenzten Zugang zu Quellcode, Geschäftsgeheimnissen oder Daten Dritter.
  • Er hebt nationale Regeln über Beweis, Zulässigkeit, Begründung und Rechtsbehelfe nicht auf.

10. Fragen und Antworten

Darf KI einen Entwurf für eine Gerichtsentscheidung erstellen?

Ein Werkzeug kann technisch einen Entwurf erzeugen; die richterliche Verantwortung für die Entscheidung bleibt jedoch bei den entscheidenden Richterinnen und Richtern. Je stärker der Text die Auswahl von Tatsachen, Normen und Gründen beeinflusst, desto strenger müssen Prüfung, Dokumentation und Anfechtungsmöglichkeit ausgestaltet sein.

Habe ich immer ein Recht zu erfahren, ob KI eingesetzt wurde?

Für jede unterstützende Nutzung besteht kein unbegrenztes, einheitliches Auskunftsrecht. Je nach Funktion und Einfluss des Systems können aber Artikel 86 der KI-Verordnung, Rechte aus der DSGVO, verfahrensrechtliche Offenlegungspflichten oder die Begründungspflicht eingreifen.

Kann ein KI-Fehler ein Rechtsmittel begründen?

Ein Fehler kann erheblich sein, wenn er die Entscheidung beeinflusst, unrichtige Daten eingeführt oder eine kontradiktorische Prüfung verhindert hat. Der geeignete Rechtsbehelf und die Rechtsfolge richten sich nach dem Verfahren, der Frist und der konkret verletzten Vorschrift.

Bedeutet die Verschiebung bis 2027, dass keine Regeln gelten?

Nein. Verschoben wurden bestimmte Pflichten für Hochrisikosysteme. Grundrechte, Datenschutz, richterliche Unabhängigkeit und verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeit binden die beteiligten Stellen weiterhin.

11. Offizielle Quellen

Rechtlicher Hinweis: Die offiziellen Quellen wurden am 30. August 2026 geprüft. Dieser Beitrag erläutert den allgemeinen Rechtsrahmen und behauptet nicht, dass ein bestimmtes griechisches Gericht in einem bestimmten Verfahren ein KI-System einsetzt. Er ist keine individuelle Rechtsberatung.